Die Approbation - und was danach folgt

Nach dem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Ärztinnen und Ärzte einen Antrag zur Approbation (lat. Genehmigung/Erlaubnis) stellen. Dies geschieht gemäß der jeweiligen Approbationsordnung. Mit Erteilung der Approbation sind Ärztinnen und Ärzte durch eine staatliche Zulassung zur Ausübung ihres Berufs befugt. Die Voraussetzungen für die Berufserlaubnis variieren durch die Approbationsordnung der zuständigen Behörde. So unterscheidet sich die Approbation des Zahnarztberufes von der eines anderen Heilberufs. In der Approbationsordnung werden strikte Parameter vorgegeben, was die Ausbildung angeht. Beispielsweise ist auch eine Klarstellung vom Erhalt von Geld- und Sachleistungen im praktischen Jahr in der Approbationsordnung festgehalten. Nach Abschluss der Ausbildung genügt die ärztliche Bescheinigung allerdings nicht für die Approbation. Es müssen zusätzliche Voraussetzungen von Ärzten erfüllt werden. Diese werden ebenfalls in der Approbationsordnung festgehalten.

Übergreifende Voraussetzungen für die Approbation sind:
  • Abgeschlossene Ausbildung und das Bestehen der ärztlichen Prüfung (mündlich-praktischer Teil und schriftliche Prüfung)

  • Gewissenhaftigkeit und „Tugendhaftigkeit“. Ein amtliches Führungszeugnis gibt darüber Auskunft.

  • Eine Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung muss vorliegen.

  • Ausreichend deutsche Sprachkenntnisse

Wie beantrage ich die ärztliche Approbation?

Nach der Ausbildung streben Sie die Approbation an? Dies ist ein essenzieller Schritt zur Ausübung Ihres Heilberufs. Beachten Sie hierzu die geltende Approbationsordnung. Die Beantragung ist verpflichtend für Medizinerinnen und Medizinern. Vereinbaren Sie dazu am besten einen Termin bei der zuständigen Stelle. Erst mit dem Beitritt der Ärztekammer können Sie sich als Arzt betiteln. Mit Beitritt in die Ärztekammer sind Sie zudem automatisch Pflichtmitglied in dem jeweiligen Ärzteversorgungswerk.

Damit die Erteilung der Approbation erfolgt, muss ein Antrag gestellt werden. Die Approbationsordnung gibt vor, welche Anlagen Ärztinnen und Ärzte beifügen müssen. Erst nach Einreichung aller Unterlagen erfolgt die Erteilung der Approbation.

Welche Unterlagen sind laut Approbationsordnung erforderlich?

Damit die Approbation anstandslos vonstattengeht, ist es wichtig, dass Sie alle Unterlagen parat haben. Diese senden Sie an die zuständige Stelle. Achten Sie dabei auf die Aktualität Ihrer Dokumente. Manche Approbationsordnungen sehen eine Aktualität von max. vier Wochen vor – jedenfalls von manchen Bescheinigungen.

  • Antrag auf Approbation (im Internet zu finden)

  • Lebenslauf inkl. Werdegang der Ausbildung (z. B. Informationen zum praktischen Jahr)

  • Geburtsurkunde

  • Identitätsnachweis sowie Nachweis der Staatsangehörigkeit

  • Gesundheitszeugnis (max. 3 Monate alt)

  • Straffreiheitserklärung

  • Amtlich beglaubigte Kopie des Examenszeugnisses

  • Ggf. Promotionsurkunde oder Ehrenurkunde


Mit vollständigen Unterlagen können Ärztinnen und Ärzte das Antragsformular zur Approbation ausfüllen. Anschließend wird dieses an die zuständige Stelle gesandt. Nach eingängiger Prüfung wird dem Arzt bzw. der Ärztin die Approbation erteilt. Das nimmt etwa vier Wochen in Anspruch. Nach dieser Frist und mit Erhalt der Approbation ist die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit nun laut Approbationsordnung gestattet.

Was verändert sich mit der Approbation?

Gut zu wissen: Mit der Bestätigung der Approbation erhalten Sie weitere Vorteile. Zum Beispiel kann ein Ärzteausweis beantragt werden. Dieser zeichnet Sie als Arzt bzw. Ärztin aus und ermöglicht einen rezeptpflichtigen Einkauf in der Apotheke.

Auch in gesundheitlicher Hinsicht kann sich einiges verändern. Als Arzt/Ärztin haben Sie sehr schnell nach dem Start Ihres ersten Jobs die Möglichkeit sich zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Die komplette Wahlfreiheit haben Sie mit Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich in der Regel jedes Jahr etwas verändert. Fragen Sie einfach bei Ihrem Arbeitgeber, ob Sie schon alle Möglichkeiten der Wahlfreiheit besitzen. Die Bescheinigung für Ihre Krankenkasse erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.

Angestellte Ärztinnen und Ärzte genießen steuerliche Vorteile. Informieren Sie sich am besten darüber, denn vieles kann von der Steuer abgesetzt werden: Reisen, Berufsbekleidung, Fortbildungen, Kongresse etc.

Am besten informieren Sie sich mit Start des ersten Jobs über eine Berufshaftpflicht-Versicherung. So sind Sie im Falle eines Falles optimal abgesichert. Fehler können schließlich immer passieren – und gerade kurz nach der Approbation, wenn sich der Alltag noch nicht eingestellt hat.

Was folgt nach der Approbation?

Nach Erteilung der ärztlichen Approbation steht der Berufsausübung nichts mehr im Wege! Wenn die Ausbildung hinter Ihnen liegt und die Approbationsordnung in Vergessenheit geraten ist, beginnt für Sie ein neues Lebenskapitel als Arzt/Ärztin. Bevor es aber so richtig losgehen kann, heißt es: Bewerbungen schreiben. Das macht keinem Freude, ist aber unerlässlich für Ihren Werdegang. Falls Sie noch ein wenig Inspiration suchen oder ein paar Tipps zum Thema Bewerbung benötigen, schauen Sie doch einmal bei unserem Bewerber-Beitrag vorbei.

Möglicherweise wollen Sie nach der Approbation Ihre Ausbildung weiterführen und Ihr Studium vertiefen. Vielleicht promovieren – falls nicht schon geschehen?

Egal was Sie auch vorhaben: Eine gute Haftpflicht-Versicherung ist in jedem Fall ratsam – und in Deutschland sind Haftpflicht-Versicherungen für Ärzte/Ärztinnen sogar verpflichtend. So sind Sie bestens geschützt und können sich voll und ganz auf Ihre ärztliche Arbeit konzentrieren.

Unterm Strich: Das Fazit

Wenn Sie nach der ärztlichen Ausbildung Ihre Approbation erhalten haben, können Sie mehr als stolz auf sich sein. Und selbstbewusst in die Zukunft blicken! Als Arzt oder Ärztin mit Approbation bieten sich Ihnen viele Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung wie bei kaum einem anderen Beruf. Bleiben Sie auch nach Ihrem Studium wissenshungrig: Nutzen Sie die Möglichkeiten, die sich Ihnen bieten und bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand. Kaum eine andere Branche ist so sehr von der Wissenschaft getrieben wie die Medizin. Egal, welcher berufliche Werdegang Ihnen bevorsteht: Wir begleiten Sie in allen Berufs- und Lebensphasen und stehen Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne.

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