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Medizinstudium

Gut versichert durchs Me­di­zin­stu­dium

5 Min.

Patientinnen und Patienten versorgen, pflegen und heilen: Wenn Sie Medizin studieren, stehen die Diagnose von Krankheiten und Therapie­möglichkeiten im Mittel­punkt. Doch was ist, wenn während des Praktischen Jahres ein Fehler passiert? Sie während des Medizin­studiums krank werden? Oder während Ihrer weiteren ärztlichen Laufbahn berufsunfähig? Wir zeigen, welche Versicherungen während und nach dem Me­di­zin­stu­dium unverzichtbar sind.> Berufshaftpflicht> Krankenversicherung> Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufshaftpflicht im Medizin­stu­di­um

Während ihres Medizinstudiums lernen Studierende nicht nur jede Menge Theorie, sie werden auch praktisch ausgebildet. So arbeiten sie im Praktischen Jahr oder in den vier Famulaturen im Klinik- oder Praxisalltag mit und versorgen Patientinnen und Patienten. Sie übernehmen also ver­ant­wor­tungs­volle Aufgaben. Was viele Me­di­zin­stu­die­ren­de nicht wissen: Sie haften persönlich für Schäden, die sie einer Patientin oder einem Patienten zufügen. Ein un­ver­zicht­barer Schutz ist hier die Berufshaftpflichtversicherung – nicht ohne Grund sehen die Ärztekammern diese als Pflichtversicherung an. Leistungen der Berufshaftpflicht im MedizinstudiumMit der Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung können Sie unbeschwert erste praktische Erfahrungen mit Patientenkontakt sammeln, denn sie deckt alle ärztlichen Tätigkeiten ab, die Sie während des Medizinstudiums ausüben. Im Schadensfall prüft die Berufshaftpflichtversicherung die Patientenforderungen, wehrt unberechtigte Haftungsansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden deckt sie in Millionenhöhe ab.  So sind Sie vor finanziellen Risiken geschützt. Was eine Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung für Medizin­stu­die­rende konkret leisten sollte

  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Schutz bei Tätigkeiten während Famulatur oder PJ
  • erweiterter Strafrechtsschutz im Falle eines Strafverfahrens
  • Schutz bei Erste-Hilfe-Leistungen
  • Absicherung bei Verlust des Dienstschlüssels ohne Eigenbeteiligung

Privathaftpflicht im Medizin­studium

Ein Fahrradunfall auf dem Weg zur Uni oder verschütteter Kaffee über dem Laptop der Mitbewohnerin: Eine der wichtigsten Versicherungen für den Alltag ist die Privat­haft­pflicht­versicherung. Denn sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie Dritte schädigen – egal, ob bei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden. Die Privat­haftpflicht übernimmt die Kosten und prüft im Vorfeld, ob die Schadens­ersatz­forderungen berechtigt sind. Wie Studierende anderer Fachrichtungen sollten daher auch Medizin­studierende eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Wenn Sie über Ihre Eltern nicht mitversichert sind, können Sie die Privathaftpflicht schon für wenige Euro im Monat abschließen.Besonders praktisch: In der Berufs­haft­pflicht­versicherung ist die Privat­haft­pflicht gleich inklusive.

Studium / PJ - Studierende: Haftungs||risiken rechtzeitig ab||sichern

Studium / PJ

Studierende: Haftungs­risiken rechtzeitig ab­sichern

Eine Berufs- und Privat­haft­pflichtversicherung ist schon in den vor­klinischen und klinischen Semestern unerlässlich. Damit sichern sich Me­dizin­stu­die­rende und PJler gegen alle Haftungs­risiken ab. Denn auch sie behandeln Patienten – und ein Fehler kann teuer werden.

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Kran­ken­ver­si­che­rung im Medizin­studium

Neben der Berufs­haft­pflicht­versicherung ist auch eine Kranken­versicherung unerlässlich, wenn Sie Medizin studieren. Wenn Sie sich für ein Medizin­studium an einer staat­lichen oder privaten Universität einschreiben, müssen Sie eine Kranken- und Pflege­versicherung nachweisen. In der Fa­mili­en­ver­si­che­rung der gesetzlichen Kranken­kassen sind Medizin­studierende bis zum vollendenten 25. Lebensjahr über ihre Eltern mitversichert. Danach müssen Sie sich selbst gesetzlich oder privat kranken­versichern.

Kranken­ver­sicherung: gesetzlich oder privat?

Medizinstudierende oder frisch ins Berufs­leben eingestiegene Ärztinnen und Ärzte stehen bei der Wahl der Kranken­versicherung vor der Entscheidung: gesetzlich oder doch lieber privat versichern? Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) nimmt alle auf, wenn diese sich nicht privat versichern können oder möchten. Die Beitragshöhe ist einkommens­abhängig. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) spielt die Einkommens­höhe keine Rolle. Je nach Tarif können Versicherte unterschiedliche Leistungen und Selbstbehalte wählen. Ein wesentlicher Unterschied sind die Regel- und Wahlleistungen: Während die GKV nur Regel­leistungen übernimmt, übernimmt die PKV je nach Tarif auch Wahlleistungen. Bei den ärztlichen Leistungen ist also die PKV attraktiver. Und sie lässt sich an die jeweilige Lebenssituation anpassen.

Kranken||ver||sicherung: gesetzlich oder privat?
Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Versicherung ist nicht ganz einfach.

Private Kran­ken­ver­si­che­rung im Me­di­zin­stu­dium

Eine private Krankenversicherung bietet Ihnen viele Vorteile, wenn Sie Medizin studieren. Sie ist gegenüber der GKV oft leistungsstärker – und das bei günstigen Konditionen. Ändert sich die Lebenssituation kann der Versicherungsvertrag angepasst werden. Die private Kranken­ver­sicherung bietet Medizin­stu­die­ren­den also optimalen Schutz mit umfangreichen Leistungen und viel Flexibilität. Wann in die PKV wechseln?Wer von der gesetzlichen in die private Versicherung wechseln will, für den gilt: je früher, desto besser – und vor allem günstiger. Möchten Sie in eine PKV aufgenommen werden, steht nämlich eine Gesund­heits­prü­fung an. Gesundheitszustand, Eintrittsalter und Leistungsumfang beeinflussen die Beitragshöhe der privaten Versicherung. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können übrigens zu jeder Zeit in die PKV wechseln, da für sie nicht die Ver­sicherungs­pflicht­grenze gilt. Diese liegt für das Jahr 2024 bei 69.300 Euro. Angestellte Medizinerinnen und Mediziner sind grundsätzlich in der GKV pflichtversichert und können unter bestimmten Bedingungen in die PKV wechseln. Hierfür muss ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze vom laufenden und vom Folgejahr übersteigen. Mit dem Medizinstudium in die PKV wechselnAuch Medizinstudierende sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Zu Beginn ihres Medizinstudiums können sie sich jedoch bei einem PKV-Anbieter versichern. Sofern Sie in der GKV versichert bleiben, halten Sie mit einem Optionstarif alle Möglichkeiten offen. Der Vorteil: Beim Ver­si­che­rungs­ab­schluss steht eine einmalige Gesund­heits­prüfung an. Dieser Gesund­heits­zustand wird „eingefroren“ – das heißt, dass bei einem späteren Wechsel in die PKV keine erneute Gesund­heitsprüfung stattfindet. Mit dem Optionstarif haben Sie also die Eintrittskarte für die private Kranken­versicherung in der Tasche und können sich so Ihren Gesund­heits­zustand über Jahrzehnte absichern – und sind bei der Gestaltung Ihres künftigen Versicherungsschutzes voll flexibel.

Empfehlung Optionstarif 

Flexibel bleiben – schon im Studium

  • Sichert den aktuellen Gesundheitszustand über Jahrzehnte
  • Keine erneute Gesundheits­prüfung bei späterem Abschluss einer privaten Krankenzusatz- oder Vollversicherung
  • Hohe Flexibilität durch Wechseloptionen, die sich am beruflichen Werdegang und konkreten Lebensereignissen orientieren.
  • Viele Options­anlässe, von denen bestimmte mehrfach nutzbar sind
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Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schon während des Me­di­zin­stu­diums

Es gibt eine dritte Versicherung, die für Medizinerinnen und Mediziner ein Muss ist: die Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU). Schichtdienste, Infektionsgefahren oder Stress: Ärztinnen und Ärzte sind besonderen beruflichen Belastungen ausgesetzt. Dadurch steigt auch das Risiko einer Berufs­unfähigkeit. Berufsunfähig ist, wer infolge einer Krankheit oder eines Unfalls seinen Beruf nur noch teilweise oder gar nicht mehr ausüben kann. Berufsunfähigkeit ist übrigens kein Einzelfall: Jede vierte Person ist mindestens einmal im Leben davon betroffen. Umso wichtiger also, dass Sie sich schon während Ihres Medizin­studiums eine passgenaue Beruf­sunfähig­keits­versicherung aussuchen.

Be||rufs||un||fä||hig||keits||ver||si||che||rung schon während des Me||di||zin||stu||diums

Leistungen der BU

Berufsunfähig kann jede Medizinerin und jeder Mediziner werden. Oft sind körperliche oder psychische Erkrankungen die Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Gut, wenn Sie dann für den Ernstfall gut vorbereitet sind. Denn eine private BU gehört als Arbeits­kraft­sicherung zu den elementarsten Versicherungen von Erwerbstätigen. Sie gleicht Einkommens­ein­bußen aus und schützt so vor finanziellen Notlagen. Und auch angehende Ärztinnen und Ärzte sollten sich schon während ihres Medizin­studiums durch eine BU absichern. Denn Lernstress und andere Belastungen können dazu führen, dass Sie während des Medizin­studiums berufsunfähig werden und ohne Abschluss dastehen. Die Leistungen der BU der Deutschen Ärzteversicherung basieren auf Ihrer zuletzt ausgeübten ärztlichen Tätigkeit. Egal, in welcher Phase Sie sich befinden: Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sollte auf Ihren persönlichen Bedarf zugeschnitten sein und das Versorgungswerk sinnvoll ergänzen. Diese Vorteile hat ein privater Berufs­unfähigkeits­schutz:

  • volle Leistung weltweit
  • Absicherung der zuletzt ausgeübten ärztlichen Tätigkeit
  • garantierte Steigerung der BU-Rente
  • volle Leistung als Infektionsträger
  • niedrige Anfangsbeiträge bis zum Berufsstart

Be­rufs­un­fä­hig­keits­schutz und Alters­vor­sorge kombinieren

Mit einer Berufs­un­fähig­keits­versicherung sorgen Medizinstudierende sowie Ärztinnen und Ärzte schon heute für morgen vor. Wie wäre es, wenn Sie diesen Schutz mit einem intelligenten Vermögensaufbau kombinieren? Das bietet das Vorsorgekonzept DocD’or der Deutschen Ärzteversicherung, das sie zusammen mit dem Deutschen Hausärzteverband, dem Hartmann­bund und dem Marburger Bund für Mitglieder ausgewählter Berufsverbände entwickelt hat. Neben den Vorteilen der BU profitieren Ärztinnen und Ärzte von einer flexiblen, sicheren und rentablen Altersvorsorge. Von der ersten Beitragszahlung haben sie nicht nur eine Berufs­un­fähig­keits­rente versichert. Auch die ersten kleinen Sparbeiträge sorgen für eine zusätzliche Rente im Alter. Und insbesondere für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger gibt es kostengünstige Angebote mit stark abgesenkten Beiträgen – ohne Abstriche bei den Leistungen.

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