Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten und Medizinstudentinnen
Selbst erfahrenen Ärztinnen und Ärzten können Fehler passieren. Umso wahrscheinlicher ist es, dass Medizinstudierende etwas falsch machen. Das kann teuer werden und an die Existenz gehen. Denn: Medizinstudierende und PJler haften mit ihrem Privatvermögen. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie davor geschützt.
Inhalt
BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Berufshaftpflichtschutz: Für Medizinstudierende freiwillig – und sinnvoll
Medizinstudierende sind – anders als niedergelassene Ärzte – zwar nicht verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dennoch ist eine Berufshaftpflichtversicherung schon zum vorklinischen Semester sinnvoll.
Wenn Studierende Mitglied im MEDI-LEARN Club, Marburger Bund oder Hartmannbund sind, ist der Haftpflichtschutz von der Deutschen Ärzteversicherung beitragsfrei. Infos bieten die MEDI-LEARN Club-Betreuer von der Deutschen Ärzte Finanz, die an allen Uni-Standorten beratend zur Seite stehen.
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Haben Medizinstudierende ein Haftungsrisiko?
Ärztinnen und Ärzte haften mit ihrem Privatvermögen, wenn sie ihren Patienten in irgendeiner Weise einen Schaden zufügen. Solch ein Schadensfall bedeutet nicht nur einen Einschnitt in der Karriere. Da es oft um hohe Summen geht, kann er sogar in die Insolvenz führen.
Schon Medizinstudierende haben mit Patientinnen und Patienten Kontakt – beispielsweise im Praktischen Jahr (PJ). Daher haben sie auch ein Haftungsrisiko. Das bedeutet, dass auch sie für Schäden, die sie anderen zufügen, in Haftung genommen werden können. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist also dringend angeraten. Die Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten zahlt im Schadensfall. Davor prüft sie, ob die Forderung, die ein möglicherweise Geschädigter erhebt, überhaupt gerechtfertigt ist. Denn es gibt durchaus Fälle, in denen Haftungsansprüche abgewiesen werden können. Im Schadensfall regelt die Versicherung all das. Eine Berufshaftpflichtversicherung gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Damit sind Medizinstudierende in ihrem Pflegepraktikum, während der Famulatur und im Praktischen Jahr (PJ) optimal geschützt.
Die Versicherung übernimmt also in einem Schadensfall die ganze Abwicklung. Medizinstudierende können sich den Anwalt sparen und müssen zudem für Schadensersatzzahlungen nicht selbst aufkommen.
Der beste Zeitpunkt für die Haftpflichtversicherung
Zwar werden Medizinstudierende gut auf ihre spätere Tätigkeit vorbereitet – dennoch bleiben Haftungsrisiken, die bereits im Praktischen Jahr (PJ) unangenehme Folgen haben können.
Welche Risiken sind das? Von einer falschen Medikation über eine fehlerhafte Beratung und Behandlung bis hin zu fahrlässiger Tötung ist grundsätzlich alles denkbar und möglich.
In ihrem PJ führen Medizinstudierende beispielsweise häufig Aufklärungsgespräche. Darin geht es um Risiken und Nebenwirkungen, die bei der vorstehenden Behandlung, OP etc. möglich sind. Diese Aufgabe übertragen behandelnde Ärztinnen und Ärzte oft an „ihre“ PJler – obwohl sie eigentlich selbst dafür zuständig wären.
Der Statistik nach sind Aufklärungsfehler die häufigsten Fehler, die zu einer Arzthaftung führen. Meistens sind in solch einem Fall die Patientinnen und Patienten im Recht – weil der Arzt für die ordentliche Aufklärung verantwortlich gewesen wäre.
Was leistet die Berufshaftpflichtversicherung?
Im Schadensfall übernimmt eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten diese Aufgaben:
- Sie prüft die gültige Rechtslage und die persönliche Haftung der Studierenden.
- Sie prüft die Vorwürfe und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
- Im Falle einer berechtigten Forderung übernimmt sie die Schadensersatzzahlung.
Ist die Berufshaftpflichtversicherung Pflicht?
Laut der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte ist eine Berufshaftpflichtversicherung für sie Pflicht. Doch Medizinstudierende sind darin gar nicht erwähnt.
Also ist die Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten streng genommen gar keine Pflichtversicherung. Experten raten dennoch dringend dazu. Denn auch und gerade im Studium können schwere Fehler passieren, die die Karriere eines Anfängers bereits zerstören, ehe sie begonnen hat.
Auch wenn Medizinstudierende immer nur unter Aufsicht und nach Anleitung eines approbierten Arztes handeln sollten, sieht das in der Praxis oft anders aus: Vor allem in Kliniken arbeiten Medizinstudierende häufig allein, weil es zu wenig Personal gibt. Dabei wird leider nicht an die Haftungsfrage im Falle eines Fehlers gedacht. Allein zu arbeiten ist dem Grundsatz nach nicht erlaubt und über die Klinik meist nicht versichert.
Auch wenn die Berufshaftpflicht für Medizinstudierende nicht gesetzlich verpflichtend ist, bestehen viele Kliniken darauf. Ebenso verlangen einige Hochschulen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
Warum reicht die Versicherung der Eltern nicht aus?
Grundsätzlich können Studierende in der Haftpflichtversicherung der Eltern bleiben. Doch damit sind nur Fälle der Privathaftpflicht abgesichert – beispielsweise, wenn jemand aus Versehen das Eigentum einer anderen Person beschädigt oder zerstört.
Risiken wie Erste-Hilfe-Leistungen bei einem Unfall sind nicht über eine Privathaftpflichtversicherung versichert. Deshalb sollten Medizinstudierende eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.
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