GKV oder PKV – Krankenversicherung für Mediziner

AKTUALISIERT: 20.11.2023
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Soll ich mich privat versichern? Oder doch lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben? Keine einfache Entscheidung, besonders für Ärzte. Sie stehen genauso vor der Frage, ob sich der Wechsel von der GKV in die private Krankenversicherung lohnt und welcher Tarif besser zu ihrer Lebenssituation passt. Während selbstständige Ärzte jederzeit in die PKV wechseln können, weil sie nicht der Versicherungspflichtgrenze unterliegen, ist der Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse auch für angestellte Ärzte unter bestimmten Bedingungen möglich. Beim Vergleich der ärztlichen Leistungen hat die private Krankenversicherung (PKV) die Nase vorn. Doch wer sich einen individuellen Versicherungsschutz zu bestmöglichen Konditionen sichern will, sollte sich möglichst früh für eine private Krankenversicherung entscheiden.

Arzt als Patient

Gesundheit und Krankheit – damit beschäftigen sich Ärzte tagein, tagaus. Sie behandeln nicht nur andere Menschen, sondern im Krankheitsfall oft auch sich selbst. Sie gehen also viel seltener zum Arzt und verzichten zudem auf medizinische Leistungen, die mehr Kosten als Nutzen bringen. Dieses restriktive Verhalten berücksichtigt die private Krankenversicherung anders als die Gesetzliche und bietet privat versicherten Ärzten Beratungen und Behandlungen zu besonders günstigen Konditionen an. Wer Spielraum für individuelle Bedürfnisse wünscht, ist in der PKV besser aufgehoben, denn diese überzeugt durch mehr Flexibilität. Wenn sich durch Heirat oder Niederlassung die Lebenssituation ändert, kann der Vertrag einfach angepasst werden. Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht die PKV optimalen Schutz mit besseren Leistungen und mehr Freiheit.

Grundsätzlich ist der angestellte Mediziner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Erst, wenn sie versicherungsfrei sind, können sie einen Wechsel in eine PKV erwägen. Das ist dann der Fall, wenn das regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt für das Jahr 2023 66.600 Euro, für das Jahr 2024 69.300 Euro. Wie sich das Jahresarbeitsentgelt genau zusammensetzt, ist in der Info weiter unten erklärt.

Preis und Leistung – Welche ist die richtige Krankenversicherung


Gesetzlich oder privat? Anders als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen können sich Ärzte in der PKV darauf verlassen, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen uneingeschränkt gelten. Gegen die Beitragsanpassungen hingegen sind weder private noch gesetzliche Krankenversicherungen immun. Viele Faktoren – unter anderem die steigende Lebenserwartung, der medizinische Fortschritt, aber auch die Situation auf den Kapitalmärkten – können dazu führen, dass die Beitragssätze der privaten Krankenversicherung steigen. Wer privat versichert ist, kann allerdings selbst einiges tun, um die Beiträge im individuell passenden Rahmen zu halten. Denn die Leistungen hängen stark vom gewählten Tarif ab.

Ein weiterer Vorteil: Die private Krankenversicherung ist gegenüber der GKV oftmals leistungsstärker und bietet i.d.R. auch günstigere Tarife an. Da sich die Beiträge der GKV nach der Einkommenshöhe richten und Ärzte in der Regel über ein hohes Einkommen verfügen, liegt der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bei über 1.000 Euro (2024). Dadurch sind die PKV-Tarife für Ärzte meist günstiger als in der GKV.

Kosten im Griff dank spezieller Tarife

Während für junge Menschen die private Krankenversicherung vor allem durch günstigere Beitragssätze für umfangreichere Leistungen hochattraktiv ist, fragen sich viele gleichzeitig: Werde ich die Beiträge für meine Krankenversicherung auch im Alter noch bezahlen können? Ob Mediziner oder nicht, Fakt ist: je älter der Patient, desto höher die Behandlungskosten. Ein Hebel der PKV, damit die Beiträge für die Versicherten auch später noch stabil bleiben, heißt Altersrückstellungen. Dabei splittet die private Krankenversicherung den Beitrag: ein Teil wird als Polster in jungen Jahren angespart, gewinnbringend angelegt und im Alter schrittweise aufgelöst. Die PKV verfügt außerdem über weitere Instrumente zum Stabilisieren der Beiträge für das Rentenalter. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne!

Schnell sein lohnt sich: Schon früher mehr Sicherheit

Für den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV gilt: je früher, desto besser und vor allem günstiger. Denn für die Aufnahme in die private Krankenversicherung muss eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Hierzu fragt die private Krankenversicherung den Gesundheitszustand sowie vergangene Behandlungen und Krankheiten der letzten Jahre ab. Der PKV-Beitrag richtet sich nach dem Gesundheitszustand sowie dem Eintrittsalter und den versicherten Leistungen.

Medizinstudierende sind grundsätzlich in der GKV, können sich jedoch mit der Aufnahme ihres Studiums bei einem PKV-Anbieter versichern. Da Studierende der Medizin und auch junge Ärzte noch nicht über das entsprechende Einkommen verfügen, gibt es den Optionstarif VIAlife. Der Vorteil: (Zahn)Medizinstudenten sowie (Zahn)Mediziner bis zum 34. Lebensjahr können für nur fünf Euro im Monat ihren aktuellen Gesundheitszustand „einfrieren“ und sich so den späteren Einstieg in die PKV sichern. Beim Wechsel in die Voll- oder Zusatzversicherung findet dann bei freier Wahl des Tarifs keine erneute Gesundheitsprüfung statt; es gilt der Gesundheitszustand bei Abschluss des Optionstarifs.

Sie möchten mehr über die private Krankenversicherung und Tarife erfahren? Egal, ob Sie sich informieren oder aus einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchten, unsere Experten erstellen Ihnen gerne ein Angebot. Darüber hinaus bieten sie Ihnen eine umfangreiche Beratung und erläutern gerne, wie alles funktioniert und welche Leistungen Sie erwarten.

Wann ist ein Wechsel möglich?

Wie und wann können Angestellte in die PKV wechseln? Finden Sie es heraus!

Um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können, muss Ihr Jahres­arbeits­entgelt die Ver­sicherungs­pflicht­grenze übersteigen. Die Ver­sicherungs­pflicht­grenze beträgt für das Jahr 2023 66.600 Euro, für das Jahr 2024 69.300 Euro. Der Betrag setzt sich aus Ihrem üblichen Gehalt und weiteren Gehalts­bestand­teilen zusammen, wie z.B. Bereitschafts­dienst­vergü­tungen oder Mehr­arbeits­vergütun­gen.

Wie Sie das Jahres­arbeits­entgelt genau berechnen, können Sie anhand eines Rechners leicht überprüfen.
Lassen Sie sich gern vorab von den Expertinnen und Experten der Deutschen Ärzte Finanz beraten.

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