Attraktive Förderung von "Landarztpraxen"

Um die ärztliche Versorgung in strukturschwachen bzw. ländlichen Regionen zu verbessern, wurden die Spielräume der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Verteilung der Gesamtvergütung für Existenzgründer deutlich verbessert.

Bis auf Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe zahlen alle Kassenärztlichen Vereinigungen attraktive Förderbeträge von bis zu einmalig 60.000 Euro. Unterschiedlich sind die jeweiligen Rahmenbedingungen, die an eine Förderung geknüpft werden

Die häufigsten Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Mindestniederlassungsdauer von 5 Jahren (Einzelpraxis)

  • Mindestsprechstundenanzahl

  • Teilnahme an Bereitschaftsdiensten

  • Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Vertretung im Krankheits- und Urlaubsfall


Aufgrund des Wegfalls der Residenzpflicht kann es daher doppelt interessant sein, in einer attraktiven Region zu wohnen und die Praxis in einer "angrenzenden" strukturschwachen Region zu führen. 

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