Um die ärztliche Versorgung in strukturschwachen bzw. ländlichen Regionen zu verbessern, wurden die Spielräume der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Verteilung der Gesamtvergütung für Existenzgründer deutlich verbessert.
Bis auf Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe zahlen alle Kassenärztlichen Vereinigungen attraktive Förderbeträge von bis zu einmalig 60.000 Euro. Unterschiedlich sind die jeweiligen Rahmenbedingungen, die an eine Förderung geknüpft werden