Schenken Sie ein Stück unbeschwerte Zukunft

Mit DocJunior schaffen Sie eine finanzielle Basis für Ihren Nach­wuchs. Schon ab Geburt des Kindes können Sie in eine Renten­­ver­sicherung inves­tieren. Früh an­fangen lohnt sich!

Traumstart für Ihre Kinder, Enkel, Nichten oder Neffen – die Vorteile von DocJunior

 

 
 
  • Flexibilität
    Zwischen dem 18. und 35. Lebens­­jahr des Kindes können Teile des Kapitals bis zu dreimal gebühren­­frei ent­­nommen werden. Zum Beispiel:
    - zum 18. Geburtstag
    - für Ausbildung oder Studium
    - für den Erwerb einer Immobilie

  • Kleine Beiträge, große Wirkung
    Je früher Sie den Grund­stein legen, desto stärker kann das Kind von den Zinses­­zins­effekten profi­tieren!

  • Bestmögliche Sicherheit
    Auf Wunsch können Sie für einen Teil der eingezahlten Beiträge hohe Garantien wählen

So funktioniert DocJunior

Monatliche Beiträge und/oder Ein­mal­zahlung

Monatliche Beiträge schaffen eine solide Basis. Zu­sätzlich können Sie jeder­zeit durch Einmal­beträge (ab 250 Euro) den Vertrag auf­stocken – zum Bei­spiel zu An­lässen wie Geburts­tagen oder Abitur. Alter­nativ können Sie auch nur ein­malig eine Summe inves­tieren.
  
DocJunior ist eine fonds­­gebundene Renten­­versicher­ung mit hohen Rendite­chancen. Für die Sicher­heit ist natürlich auch bestens gesorgt: Auf Wunsch können Sie für einen Teil der eingezahlten Beiträge hohe Garantien wählen.

Jedes Jahr früher lohnt sich!


Gesamte Leistung für ein Kind bei Anlage in DocJunior als Fonds-Rente mit Investition in Global ETFs Portfolio, 5 % p. a. angenom­mene Wert­entwick­lung. Versicherte Person ist Kind/Enkel­kind mit monat­licher Zahl­weise bis Endalter 67; unverbind­liche Modell­rech­nung. Die beispiel­haften Werte und abge­bildeten, ange­sparten Beträge sind nicht garantiert

Jetzt auch Top-Konditionen für den Berufsunfähigkeitsschutz sichern

Sinnvolle zusätzliche Absicherung: Ab dem 8. Lebensjahr kann im Rahmen von DocJunior eine Schul­un­fähig­keits­versicherung vereinbart werden. Der große Vorteil: Diese Schul­un­fähig­keits­versicherung kann ab dem 18. Lebens­jahr des Kindes in eine Berufs­un­fähig­keits­ver­sicherung umgewandelt werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung!

Lassen Sie sich individuell beraten

Unsere Repräsentanten finden gemeinsam mit Ihnen den passenden Versicherungsschutz für Ihren Bedarf. Oder fordern Sie direkt Ihr persönliches Angebot an:

Ihr Kontakt zu uns

Beratung in Ihrer Nähe

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Wir sind persönlich für Sie da und kümmern uns um Ihr Anliegen.

0221 / 148-32 323

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