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Vorsorge & Vermögen

Volle staatliche Förderung für die Altersvorsorge

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Michalis Stergiopoulos
von Michalis Stergiopoulos
Spezialist Vorsorge
Illustration eines blauen Sparschweins mit roten Euro Stücken.

Großer Fördertopf für Ärzte und Apotheker: So nutzen Sie die staatlichen Vorteile bei der Altersvorsorge optimal aus.

Steuerlich voll absetz­bare Alters­vorsorge 2026

Im Jahr 2026 sind die Rahmenbedingungen für die Altersvorsorge für akademische Heil­berufe attraktiv. Die staatlichen Förder­möglich­keiten, insbesondere die steuer­liche Absetzbarkeit der Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente), sind dabei eine zentrale Säule der Vorsorge­planung. Seit 2023 profitieren Ärzte und Apotheker von der vollen steuer­lichen Absetz­barkeit ihrer Beiträge – ein wichtiger Schritt, um den Ruhestand finanziell abzusichern.

Warum ist die Basisrente für Ärzte und Apotheker in 2026 so interessant?

Die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – wurde im Jahr 2005 als staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt und war ursprünglich für Selbstständige konzipiert. Grundsätzlich kann heute jeder eine Basisrente abschließen. Für niedergelassene Ärzte und Apotheker sowie für Angestellte mit hohen zu versteuernden Einkommen ist sie aber besonders interessant. Denn die Versicherungsbeiträge können jährlich nun zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet, dass bei der Steuererklärung für 2026 bis zu 30.826 Euro als Vorsorge­aufwendungen geltend gemacht werden können. Für zusammen veranlagte Paare gilt sogar der doppelte Betrag von 61.652 Euro. Ein weiteres Plus: In Kombination mit einer Basisrente sind auch die Beiträge zur Berufsunfähigkeits­versicherung förderfähig und unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich voll absetzbar.

Ein älteres Ehepaar tanzt in der Küche.
TIPP

Altersvorsorge richtig planen

Ärzte und Ärztinnen stehen bei ihrer Vorsorgeplanung vor einer Fülle von Optionen. Es gilt, die richtigen auszuwählen. Gleiches betrifft auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker.

Maximale steuerliche Förderung für Ihre Altersvorsorge im Jahr 2026

Vielen Ärztinnen und Ärzten entgeht die volle staatliche Förderung für ihre Alters­vorsorge, weil sie nur durch Pflicht­beiträge an das Versorgungswerk vorsorgen. Wer zusätzlich in eine private Basisrente einzahlt, kann die volle Fördersumme nutzen und sich eine zusätzliche hohe Steuer­rückzahlung sichern.
Die Grafik zeigt das am Beispiel einer Person, deren Einkommen 2026 oberhalb der Beitrags­bemessungs­grenze von monatlich 8.450 Euro liegt. Individueller Steuersatz 42 Prozent ohne Solidaritäts­zuschlag.

Illustration eines Kochtopfs, der die Ausschöpfung von steuerlichen Fördermöglichkeiten veranschaulicht.
Beispielrechnung für steuerliche Fördermöglichkeiten

Genau wie die Versorgungs­werk­rente ist die Basisrente besonders geschützt. Das bedeutet:

  • Eine lebenslange Rente ist garantiert und wird monatlich ausgezahlt.
  • Die eingezahlten Beiträge bleiben auch im Fall einer Insolvenz unangetastet.
  • Die aufgebaute Vorsorge kann im Todesfall die Hinterbliebenen finanziell unterstützen.

Dies macht die Basisrente allerdings auch etwas unflexibel, zum Beispiel in Bezug auf die Auszahlungs­möglichkeiten. Zu beachten ist auch, dass die Basisrente genau wie die Versorgungswerk­rente zwar in der Ansparphase steuerfrei ist, die spätere Renten­zahlung aber steuerpflichtig. Ein beachtlicher Steuervorteil ist meist trotzdem gegeben, weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand meistens niedriger ist als während der Erwerbstätigkeit und weil die erhaltene Steuerrück­vergütung zwischenzeitlich mit Rendite angelegt werden kann.

Wie der Staat die Basisrente fördert

Der Staat übernimmt einen großen Teil der Kosten für die Basisrente. Der Eigenanteil fällt entsprechend niedriger aus.

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Altersvorsorge am besten staatlich fördern lassen können? Dann sprechen Sie bitte die Vorsorge-Expertinnen und -Experten der Deutschen Ärzte Finanz an.

Kreisdiagramm zur Förderquote und dem Eigenanteil zur Basisrente.
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