Das Alterseinkünftegesetz (AEG) sieht vor, dass auch Ärztinnen und Ärzte sukzessive Teile ihrer Rente aus dem Versorgungswerk versteuern müssen. Daraus ergibt sich gegenüber früher eine erhebliche Versorgungslücke. Diese kann aber clever geschlossen werden, wenn man den ebenfalls mit dem Gesetz verbundenen Vorteil der Steuerbefreiung der Vorsorgebeiträge nutzt.
Ab dem Jahr 2023 sind Ihre Vorsorgeaufwände jährlich zu 100% steuerlich absetzbar - bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 Euro. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich dieser Betrag. Sie senken also Ihre Steuerlast und bauen gleichzeitig ein attraktives Polster in der Altersvorsorge auf.
Die Basis-Rente ist für alle Ärzte und Ärztinnen, denen noch steuerliche Abzugsmöglichkeiten offen stehen, ein sehr attraktives Altersvorsorgeprodukt. Denn es gilt: Je höher die Steuerbelastung, desto höher die persönlichen Steuervorteile.
Die Beitragszahlungen und Steuerersparnisse können Sie dabei auch noch auf unsere ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsversicherung übertragen.
Ob Basis- oder Privat-Rente, Sie können nur dann das Beste für sich herausholen, wenn Sie Ihre persönliche Lebenssituation und berufliche Planung berücksichtigen. Dabei helfen Ihnen gern die Beraterinnen und Berater der Deutschen Ärzte Finanz.
Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN hat die Deutsche Ärzteversicherung mit einer 5-Sterne-Bewertung ausgezeichnet. Die Ärzteversicherung bietet hohe Sicherheit durch ein stabiles Finanzpolster.
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