Regress-Schutz für angestellte und beamtete Krankenhausärzte

Wenn Sie selbst nicht haftpflicht­versichert sind, hängt Ihr individuelles Haftungs­risiko entscheidend vom Versicherungs­schutz des Arbeits­gebers ab. Der steigende Kosten­druck führt in Kranken­häusern dazu, dass beim Versicherungs­schutz gespart wird – zu Ihrem Nachteil.
 
Zudem gehen Kliniken immer mehr dazu über, Schaden­ersatz­zahlungen auf Ärzte abzu­wälzen. So können unter Umständen Forder­ungen in Höhe von sechs Monats­gehältern auf Sie zukommen.
 
Verhindern Sie, dass Sie als ange­stellter oder beamteter Arzt im Kranken­haus mit Ihrem Privat­vermögen haften – mit dem Regress-Schutz!

Sicher durch den Berufsalltag

    Bei dienstlichen ambulanten und stationären Tätigkeiten
  • Versicherung von 100.000 € für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden – je nach Höhe des Regress­anspruchs

  • Abwehr oder Beglei­chung von Ansprüchen wegen grob fahr­lässig verur­sachter Schäden
     

    Bei gelegentlichen außerdienstlichen Tätigkeiten (keine freiberuflichen Tätigkeiten)
  • Versicherung von 5.000.000 € für Personen- und Sachschäden

  • Versicherung von 1.000.000 € für Vermögens­schäden

  • Für die gesamte ärztliche Tätig­keit erweiterter Straf­rechts­schutz

  • Verlorene Schlüssel

  • Nichtleitende Notfall-/Rettungs­dienste

  • Behandlungen von Freunden und Bekannten

  • Erste-Hilfe-Leistungen

  • Gutachter­tätigkeiten

Exklusiver Schutz für Mitglieder im Marburger Bund


Sichern Sie sich als angestellter oder beamteter Facharzt im Kranken­haus den Regress-Schutz – exklusiv für Mitglieder im Marburger Bund. Auch gelegent­liche außer­dienst­liche Tätig­keiten sind mit dem Regress-Schutz abge­deckt.

Lassen Sie sich individuell beraten

Unsere Repräsentanten finden gemeinsam mit Ihnen den passenden Versicherungsschutz für Ihren Bedarf. Oder fordern Sie direkt Ihr persönliches Angebot an:

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Wir sind persönlich für Sie da und kümmern uns um Ihr Anliegen.

0221 / 148-32 323

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