Arzthaftpflicht: Das müssen Sie wissen
Fragen der ärztlichen Haftung sind hochkomplex – und für viele Medizinerinnen und Mediziner ein ungeliebtes Thema. Ärzte, Zahnärztinnen und Tierärzte finden daher die wichtigsten Fakten hier kurz und verständlich aufbereitet: Was sind die rechtlichen Grundlagen? Was sind haftbare Fehler im Beruf? Und was kann die „Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte“ zur eigenen Absicherung leisten?
Inhalt
ARZTHAFTUNG
Arzthaftpflicht – Rechte und Risiken des Behandlungsvertrages
Anzahl der gestellten Anträge für ein Schlichtungsverfahren und Sachentscheidungen bei den Landesärztekammern in den Jahren 2012 bis 2022
EMPFEHLUNG
Kammern unterstützen besonders starken Berufshaftpflichtschutz der Ärzteversicherung
- Unterstützt von allen Landesärztekammern (Tarif MedProtect) und der Bundeszahnärztekammer (Tarif DentProtect)
- 15 % Beitragsrabatt für Angehörige dieser Kammern
- Garantierte Aufnahme, selbst bei vorangegangenen Schadensfällen
- Keine Kündigung im Schadensfall
PATIENTENAUFKLÄRUNG
Ausführliche Patientenaufklärung als Pflicht
Konsultiert ein Patient seine Ärztin, hat diese die Pflicht, ihn in einem persönlichen Gespräch umfassend aufzuklären, damit der Patient sich ein genaues Bild davon machen kann, worauf er sich einlässt. Durch diese Informationsgrundlage entsteht auch ein vertrauensvolles Miteinander. Nur wenn der Patient ordnungsgemäß und verständlich aufgeklärt wurde, kann er wirksam in die Behandlung einwilligen. Dabei muss sich die Ärztin so ausdrücken, dass der Patient ihren Erläuterungen auch folgen kann. Entscheidet sich der Patient gegen die vorgeschlagene Behandlung, muss die Ärztin ihn allerdings auch darauf hinweisen, mit welchen Konsequenzen er rechnen kann. Wann entfällt die ärztliche Aufklärungspflicht?
Diese Regelungen gelten nicht nur für niedergelassene und angestellte Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für Behandlungen im Krankenhaus. Vor einem operativen Eingriff müssen Patientinnen und Patienten ein entsprechendes Dokument unterzeichnen, das die Aufklärung belegt. Diese ärztliche Aufklärungspflicht entfällt dann, wenn es sich um einen Notfall handelt, Patientinnen und Patienten nicht ansprechbar sind und die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann – bei einer lebensrettenden Maßnahme besteht in der Folge kein Anspruch auf Arzthaftungsrecht.
Anzahl der Gesundheitsschäden infolge festgestellter ärztlicher Behandlungsfehler oder mangelnder Risikoaufklärung in Deutschland 2022
Die drei wichtigsten Folgen einer fehlerhaften Risikoaufklärung
Strafrecht: Weil ein kenntnisloser Patient nicht wirksam in eine Maßnahme einwilligen kann, droht ohne Risikoaufklärung eine Verurteilung wegen Körperverletzung. Zivilrecht: Nach dem Patientenrechtegesetz sind Maßnahmen ohne Einwilligung der Patientinnen und Patienten rechtswidrig und so Grundlage für Schadensersatzansprüche. Sozialrecht: Am 19. März 2020 hat das Bundessozialgericht (AZ. B 1 KR 2019/R) festgestellt, dass eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung gesetzlich Versicherter dem Wirtschaftsangebot widersprechen und eine Liquidation hindern kann.
DOKUMENTATIONSPFLICHTEN
Patientenakte als Dokumentation
Bei einem Arztbesuch wird eine Patientenakte angelegt, die Anamnesen, Diagnosen, Untersuchungsergebnisse wie Laborwerte, Therapiemaßnahmen, Operationen, Befunde und Arztbriefe enthält sowie Fragen dokumentiert, die abzuklären sind. So lassen sich alle relevanten Informationen festhalten und auch noch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen, beispielsweise falls ein anderer Arzt die Behandlung übernimmt. Vollständige Dokumentation kann auch Beweismittel sein
In erster Linie dient die Patientenakte der Sicherheit der Behandlung. Jede Medizinerin und jeder Mediziner ist gesetzlich zur umfassenden Dokumentation verpflichtet und dazu, sie fortwährend auf den neuesten Stand zu bringen. Letztlich kann die Patientenakte bei Behandlungsfehlern ein wichtiges Beweismittel im Haftungsprozess sein. Hat ein Arzt eine medizinisch notwendige Maßnahme oder Untersuchung nicht dokumentiert, wird zulasten des Arztes vermutet, dass die Untersuchung beziehungsweise die Maßnahme auch nicht erfolgt ist.* Daher kann eine mangelnde Dokumentation zu folgenschweren Problemen führen.
* Quelle: BMJV „Ratgeber für Patientenrechte“, Hervorhebungen im Original
RICHTIG VERSICHERN
Patientinnen und Patienten werden kritischer
Trotz größter Sorgfalt und der Arbeit der Ärztinnen und Ärzte nach bestem Wissen und Gewissen – wo Menschen sind, finden sich auch Fehler. Doch sind leider gerade bei Arztfehlern die Schäden oft immens. Hinzu kommt, dass die Leistungen der Ärztinnen und Ärzte von den Patientinnen und Patienten durch Dr. Google, Arztserien & Co. immer häufiger kritisch hinterfragt werden. Sehr gut möglich also, dass sich Medizinerinnen und Mediziner im Laufe ihrer Karriere mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert sehen. Arzthaftpflichtversicherung – nicht nur verpflichtend, sondern auch sinnvoll
Daher ist die Berufshaftpflichtversicherung bzw. Arzthaftpflichtversicherung nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern auch sinnvoll. Sie bietet Ärztinnen, Zahnärzten und Tierärztinnen, die in Anstellung oder selbstständig sind, die benötigte finanzielle Sicherheit. Denn Schadenssummen gehen schnell in die Hunderttausende – wenn nicht weit darüber hinaus – und sind damit existenzgefährdend. Jährlich werden etwa bis zu 500.000 Vorwürfe wegen medizinischer Behandlungsfehler erhoben.* So können Ärztinnen und Ärzte ohne eine auf sie abgestimmte Berufshaftpflicht schnell vor dem existenziellen Aus stehen. * Quelle: Deutsche Ärzteversicherung, MedProtect
INTERVIEW
Behandlungsfehler und Risikomanagement
Wie reagieren Ärztinnen und Ärzte richtig, wenn sie mit einem Vorwurf konfrontiert werden? Welche Versicherungssumme ist angemessen? Ein sehenswerter Beitrag von Patrick Weidinger, Rechtsanwalt der Deutschen Ärzteversicherung.
Online-Check
Test: Sind Sie richtig abgesichert?
Berufshaftpflicht für Ärztinnen und Ärzte – haben Sie an alle möglichen Risiken und Regresse gedacht?
Jetzt anmeldenVERSICHERUNGSLEISTUNG
Wann greift die Berufshaftpflicht für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte?
BEHANDLUNG MINDERJÄHRIGER
Besondere Absicherung bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen
VERSICHERUNGSSUMME
Welche Versicherungssummen sind notwendig?
Wo Menschen sind, passieren Fehler – so weit, so klar. Medizinerinnen und Mediziner betrifft dies insbesondere, da Schadenssummen immens sein können; dies ist ebenfalls verständlich. Es wäre allerdings auch ein Fehler, nicht die richtige Versicherung zu wählen beziehungsweise nicht ausreichend abgesichert zu sein – und das natürlich zu Top-Konditionen. Daher der Tipp: Es lohnt sich immer, Versicherungsexpertinnen und -experten des Vertrauens anzusprechen, auch im Hinblick darauf, welche Versicherungssummen abzudecken sind. Wichtig ist, einen Spezialversicherer zu wählen, der einen besonderen Haftpflichtschutz leistet:
- Umfassendes Leistungsspektrum, das berufsspezifische Haftungsrisiken in vollem Umfang individuell anpasst und berücksichtigt
- Risikogerechte Versicherungssummen, die 5 Mio. € oder alternativ 7,5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. € für Vermögensschäden absichern
- Keine Kündigung im Schadensfall, wenn der Versicherer auf sein Sonderkündigungsrecht verzichtet
- Garantierte Aufnahme für Ärztinnen und Ärzte, auch wenn ein Schadensfall vorausgegangen ist
- Grundsätzliches Anerkennungsrecht eines Verschuldens vor der Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der Landesärztekammer
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