Berufshaftpflichtversicherung DentProtect

Für Zahnärzte ist die Berufshaftpflicht­versicherung berufs­rechtlich vorgeschrieben. Aber mal ehrlich: Ist das nicht gut so? Jedes Jahr werden an die 400.000 Vorwürfe wegen medizinischer Be­hand­lungs­fehler erhoben. Was auch geschieht – mit DentProtect ist Ihnen Ihr Schutz sicher.

Ihre Vorteile mit der Berufshaftpflicht DentProtect

  • Umfassendes Leistungsspektrum
    Berufsspezifische Haftungs­risiken und technische Details werden in vollem Umfang berücksichtigt

  • Risikogerechte Versicherungssummen
    5 Mio. für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. für Vermögens­schäden

  • Garantierte Aufnahme
    Selbst bei vorangegangenen Schadens­fällen

  • Keine Kündigung im Schadensfall
    Die Deutsche Ärzteversicherung verzichtet auf das Sonder­kündigungs|recht

  • Grundsätzliches Anerkennungsrecht
    Eines Verschuldens vor der Gutachter­kommis­sion oder der Schlichtungs­­stelle der Landes­zahn­ärzte­kammer

  • Professionelle Schadensregulierung
    Unberechtigte Ansprüche werden präzise zurückgewiesen und berechtigte Schadens­ersatz­forderungen umgehend angemessen beglichen

Die Leistungen im Überblick

Profitieren Sie von exklusiven Beitrags­rabatten dank des Rahmen­vertrags mit der Bundes­zahn­ärzte­kammer. Dent­Protect vom Standes­versicherer Deutsche Ärzte­versicherung bietet Ihnen einen umfas­senden, zeit­gemäßen Schutz zu günstigen Konditionen:

  • 7,5 % Beitragsrabatt über eine Kooperation mit der Bundea­zahn­ärzte­kammer

  • Zusätzlich 7,5 % Rabatt nach 5 Jahren Schaden­freiheit bei der Deutschen Ärzte­versicherung

  • Beitragsnachlass von 15 % pro Zahnarzt, wenn alle Zahn­ärzte einer Gemein­schafts­praxis bzw. Praxis­gemein­schaft bei der Deutschen Ärzte­versicherung versichert sind

  • 15 % Beitragsnachlass in den ersten 12 Monaten bei Erst­niederlassung

Kostenlos mitversichert sind bei nieder­gelassenen Zahn­ärzten:

  • Patientenhabe bis 600 Euro pro Tag, maximal 6.000 Euro pro Jahr

  • Wiederherstellungskosten nicht verwend­baren Zahn­­ersatzes nach §23 BMV-Z infolge zahn­ärztlichen Fehlers

  • Schäden durch Laseranlagen und Laser­strahlen

  • Gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Amalgam­abscheidern

Lassen Sie sich individuell beraten

Unsere Repräsentanten finden gemeinsam mit Ihnen den passenden Versicherungsschutz für Ihren Bedarf. Oder fordern Sie direkt Ihr persönliches Angebot an:

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Wir sind persönlich für Sie da und kümmern uns um Ihr Anliegen.

0221 / 148-32 323

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