Es kommt  häufiger vor, dass die Gegenseite nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch eine Strafanzeige stellt.
 Beispielsweise wegen
  - unterlassener Hilfeleistung,
  - Freiheitsberaubung,
  - fahrlässiger Tötung
  
  
 Diesen Schutz hat man, wenn die Berufshaftpflichtversicherung einen erweiterten Strafrechtsschutz enthält. Übernommen werden in einem Strafverfahren wegen eines Ereignisses aus ärztlicher Tätigkeit die Gerichtskosten sowie die gebührenordnungsmäßigen, ggf. auch besonders vereinbarte höhere Kosten der Verteidigung.
Die Aufwendungen werden nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet.