BERUFSUNFÄHIGKEIT

Was Sie wissen müssen

Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Umso wichtiger ist es, für den Ernstfall gut vorbereitet zu sein. Hier erhalten Sie alle Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit für Ärztinnen und Ärzte, die Mitglied in einem ärztlichen Versorgungswerk sind.

Wie hoch ist das Risiko, berufsunfähig zu werden?

Jedes Jahr scheiden in Deutschland etwa 400.000 Menschen aus gesundheitlichen Gründen aus dem Beruf aus. Im Laufe eines Arbeitslebens ist jeder Vierte* von Berufsunfähigkeit betroffen.

Jeder Vierte* wird berufsunfähig

Für einen heute 20-Jährigen zum Beispiel liegt die Wahr­schein­lich­keit, bis zum 65. Le­bens­jahr berufs­unfähig zu werden, statistisch gesehen bei 43 Pro­zent. Für eine gleich­altrige Frau sind es 38 Prozent. Im Schnitt sind Be­trof­fe­ne erst 47 Jahre alt, wenn sie aus ihrem Beruf aus­scheiden müssen. All das belegen Daten des Gesamt­verbands der Deutschen Ver­sicherungs­wirtschaft (GDV).

*Deutsche Rentenversicherung Bund 2014a, Hervorhebungen im Original

Welche Ursachen hat Berufsunfähigkeit?

In rund 95 Prozent der Fälle ist eine Krankheit verantwortlich dafür, dass Menschen nicht länger in ihrem Beruf arbeiten können. In den letzten Jahren hat die Zahl derjenigen, die durch neurologische und psychische Erkrankungen berufsunfähig werden, zugenommen, während Krebserkrankungen als Ursache leicht zurückgegangen sind. Dieser Trend zeigt sich auch bei Ärztinnen und Ärzten.

Sind Ärztinnen und Ärzte besonders von Berufsunfähigkeit bedroht?

Ärztinnen und Ärzte sind bei ihrer Arbeit Belastungen ausgesetzt, die als erhebliche Risikofaktoren für eine Berufsunfähigkeit gelten. Im Krankenhaus etwa können Schicht­dienst und Personal­mangel zu einem enormen psychischen und physischen Druck führen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte tragen nicht nur eine große medizinische, sondern auch unternehmerische Verantwortung.

Belastung von Ärztinnen und Ärzten als Risikofaktor für Berufsunfähigkeit

Je nach Facharztrichtung kommen weitere Risikofaktoren hinzu. Bei Chirurgen und Chirurginnen sowie Zahnärzten und Zahnärztinnen beispielsweise können schon leichte Verletzungen oder chronische Erkrankungen von Rücken, Händen oder Augen berufs­unfähig machen. Und natürlich sind Mediziner/-innen generell einem erhöhten Infektions­risiko ausgesetzt, das zu einer zeitweiligen oder auch dauerhaften Berufs­unfähigkeit führen kann

Gründe für die Berufsunfähigkeit bei Ärzten und Ärztinnen

Immer mehr Menschen werden aufgrund von neurologischen und psychischen Krankheiten berufsunfähig, während Krebserkrankungen als Ursache leicht zurückgegangen sind. Dies ist ein bundesweiter Trend. Bei Ärzten, Zahn­ärzten und Apothekern, die bei der Deutschen Ärzteversicherung eine Berufs­unfähigkeits­ver­sicherung haben, waren folgende Gründe ausschlag­gebend:

Quelle: Statistik der Leistungsfälle der Deutschen Ärzteversicherung seit 2005 mit Stand 2018

     

Reicht die Absicherung über die Versorgungs­werke im Falle einer Berufs­unfähigkeit aus?

Die Versorgungs­werke bieten grundsätzlich einen soliden Schutz, jedoch leisten sie in der Regel nicht bei nur teilweiser Berufsunfähigkeit. In der überwiegenden Anzahl der Fälle wird jedoch lediglich eine Teil­berufs­unfähigkeit festgestellt. Das Deutsche Ärzteblatt stellt ergänzend hierzu fest: „Im Versorgungswerk wird teilweise Berufs­unfähig­keit satzungsgemäß nicht abgesichert. Jedoch setzt der Berufs­unfähig­keits­schutz des Versorgungs­werks nach der Recht­sprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg schon dann ein, wenn die Rest­leistungs­fähigkeit eines Arztes nicht mehr dazu ausreicht, sein Existenz­minimum zu sichern. Insofern kann der Berufsunfähigkeitsschutz des Versorgungswerks bereits dann greifen, wenn die Restleistungsfähigkeit des Arztes nur noch bei zehn bis 20 Prozent liegt (VGH Baden-Württemberg vom 8. Oktober 2002, Az.: 9 S 530/01; VGH Baden-Württemberg vom 17. Dezember 1996, Az.: 9 S 3284/94).“

Auch wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch begrenzt als Ärztin oder Arzt arbeiten kann – also zum Beispiel die Zahl seiner Arbeitsstunden in der eigenen Praxis deutlich reduzieren und einen Kollegen einstellen muss –, erhält keine Leistungen vom Versorgungs­werk. Das führt zu erheblichen Einkommens­einbußen bis hin zur Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz.

Dieser Tatbestand wird deutlich durch ein Beispiel aus der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung (Satzungen aller Versorgungswerke unter www.abv.de):

§10 (1) der Satzung der Nord­rheinischen Ärzte­versorgung: „Jedes Mitglied der Versorgungs­einrichtung, das mindestens für einen Monat seine Versorgungs­abgabe geleistet hat und keine Altersrente bezieht, hat Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, wenn es berufsunfähig ist und die Ausübung des ärztlichen Berufes aufgibt. Berufsunfähig ist ein Mitglied, wenn es infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist, eine ärztliche Tätigkeit auszuüben. Ärztliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, bei der die ärztliche Vorbildung ganz oder teilweise verwandt werden kann. Anspruch auf Berufs­unfähig­keits­rente besteht nicht, wenn die ärztliche Praxis durch Vertreter oder Assistenten weitergeführt wird.“

So wahrscheinlich ist eine Berufsunfähigkeit

Ein heute 20-jähriger Mann wird mit einer Wahr­scheinlichkeit von 43 Prozent berufs­unfähig, ehe er 65 Jahre alt ist – ein hoher Wert. Die Grafik zeigt die Wahr­scheinlich­keit für bestimmte Alters­stufen und beide Geschlechter.

Quelle: Statista 2018, auf Basis einer Erhebung der Deutschen Aktuarvereinigung (Horst Loebus) von 2009

Wie wichtig ist eine zusätzliche private Absicherung gegen Berufs­unfähig­keit?

Für Ärztinnen und Ärzte ist eine private Berufs­unfähig­keits­ver­sicherung praktisch ein Muss. Im Unterschied zu den Versorgungswerken zahlen private Versicherer bereits bei einer Berufs­unfähig­keit von 50 Prozent eine monatliche Rente aus und schließen damit die Lücke zum bisherigen Ein­kommen. Der bisherige Lebensstandard der Versicherten kann dadurch abgesichert werden, auch, wenn sie sich aus gesund­heitlichen Gründen beruflich neu orientieren müssen. Für Ärztinnen und Ärzte, die eine Praxis gründen wollen, kann eine Berufs­unfähig­keits­ver­sicherung noch aus einem anderen Grund wichtig sein: Sie gilt bei Banken als Kredit­sicherung.

Video zur Berufsunfähigkeit

Warum Sie eine Berufs­unfähig­keits­ver­sicherung brauchen

Das Video zeigt, warum es für Ärztinnen und Ärzte so wichtig ist, für den Fall einer Berufs­un­fähig­keit vorzusorgen und welche Vorteile der besondere Berufs­unfähigkeits­schutz der Deutschen Ärzteversicherung bietet.

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