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Berufs­unfähigkeit bei Ärztinnen und Ärzten

Wer berufsunfähig wird, steht vor der vielleicht größten Veränderung seines Lebens. Die passende Versicherung unterstützt Sie in dieser schwierigen Lage.

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Wer berufsunfähig wird, steht vor der vielleicht größten Veränderung seines Lebens. Die passende Versicherung unterstützt Sie in dieser schwierigen Lage.

WISSEN KOMPAKT

Berufsunfähigkeit (BU) – kurz erklärt

Ein Schutz, der nahtlos an die Leistungen des Versorgungswerkes anknüpft: So sieht die passende Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte aus. Mit ihr haben Sie die Dinge in der Hand, auch wenn Sie Ihren Arztberuf plötzlich nicht mehr ausüben können. Denn Berufsunfähigkeit ist kein Einzelfall, jeder Vierte ist mindestens einmal im Leben davon betroffen.* Aber was verbirgt sich hinter diesem Begriff?

  • Berufsunfähigkeit bedeutet: Die betroffene Person kann ihren Beruf infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nur noch teilweise oder gar nicht mehr ausüben. Sie befindet sich entweder dauerhaft in diesem Zustand oder für einen längeren Zeitraum.
  • Stress, lange Nachtschichten und emotional herausfordernde Situationen: Ärzte und Ärztinnen sind durch ihren Beruf besonderen Belastungen ausgesetzt. Dadurch steigt auch das Risiko einer Berufs­unfähigkeit, vor allem infolge psychischer Er­krankungen
  • Worauf sollten Ärztinnen und Ärzte besonders achten? Ideal ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, welche die Leistungen des Versorgungswerks sinnvoll ergänzt.

    *Deutsche Rentenversicherung Bund 2014a, Hervorhebungen im Original


EMPFEHLUNG

Berufsunfähigkeits-Schutz der Deutschen Ärzte­versicherung

  • Volle Leistung weltweit bereits ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit.
  • Absicherung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Ärztin oder Arzt.
  • Volle Leistung als Infektionsträger. Niedrige Anfangsbeiträge bis zum Berufsstart möglich.
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EMPFEHLUNG - Berufsunfähigkeits-Schutz der Deutschen Ärzte||versicherung

Ratgeber – alles rund um die Berufsunfähigkeit

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    Häufige Fragen

    Wenn eine Person ihren Beruf nur noch teilweise oder gar nicht mehr ausüben kann, dann gilt sie als berufsunfähig. In diesem Fall hilft eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung. Sie zahlt eine monatliche Rente, die den Erwerbsausfall ausgleicht.

    Die Versorgungswerke bieten einen soliden Schutz. In der Regel zahlen sie, wenn bei Personen eine Berufs­unfähigkeit von 100 % festgestellt wird. Allerdings: Die meisten Betroffenen sind gar nicht vollständig berufs­unfähig, sondern nur teilweise. Was jetzt hilft? Eine private Versicherung. Sie unterstützt mit einer mo­nat­li­chen Rente, die bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent ausgezahlt wird. So schließt der private Berufs­unfähigkeits­schutz die Lücke zum bisherigen Einkommen. Die ideale Empfehlung für Ärztinnen und Ärzte!

    Die monatlichen Zahlungen sollten Ihren jetzigen Lebens­standard decken. Daher empfehlen Experten: Sichern Sie mindestens 60 Prozent Ihres aktuellen Brutto­einkommens ab. Bedenken Sie dabei, dass Einkommen und Lebens­haltungs­kosten während der Beitragsjahre sukzessive steigen werden. Deshalb ist es sinnvoll, eine sogenannte Dynamik in den Vertrag einzuschließen. Monatsbeitrag und Rentenhöhe werden während der Vertragslaufzeit immer wieder automatisch angepasst. Ohne, dass erneut der Gesundheitszustand des Versicherten geprüft wird.

    Grundsätzlich richten sich die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte / Ärztinnen u.a. nach dem Eintrittsalter, dem ausgeübten Beruf und der Laufzeit des Versicherungsvertrags. Besonders günstig können Medizinstudierende und Berufsstarter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. So kostet eine BU-Versicherung bei der Deutschen Ärzteversicherung für 25-jährige Medizinstudentinnen und Medizinstudenten ca. 53 Euro pro Monat. Im Leistungsfall erhält die betroffene Person dann eine Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 Euro im Monat. Dieser günstige Beitrag in den ersten Vertragsjahren ist möglich durch die Unterstützung der Verbände Marburger Bund, Hartmannbund, Hausärztinnen- und Hausärzteverband sowie vieler (Zahn)Ärztekammern.

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