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Als (teilweise) berufsunfähig gilt, wer seinen Beruf infolge einer Krankheit oder eines Unfalls voraussichtlich dauerhaft nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben kann. So regelt es das Versicherungsvertragsgesetz. Der Versicherer zahlt die vereinbarte Rente, sobald eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent festgestellt wurde.
Zum Vergleich: Die Versorgungswerke der Kammern leisten i.d.R. erst, wenn gar keine Tätigkeit in einem ärztlichen Berufsfeld mehr möglich ist, also auch nicht als Gutachter oder in der Verwaltung. Bei teilweise vorliegender BU wird i.d.R. nicht geleistet. Die Leistungen sind in den Satzungen der Ärzteversorgungen klar geregelt (alle Satzungen finden Sie hier www.abv.de). Deshalb ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte unverzichtbar.
Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich leisten muss, ist im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt. Diese Regelungen gelten für alle privaten Versicherungsanbieter. Bei ihrer Auslegung gehen verschiedene Versicherer aber durchaus unterschiedliche Wege. Außerdem gibt es zahlreiche optionale Leistungen, die man in den Vertrag aufnehmen oder ausschließen kann.
Von Verträgen, in denen eine sogenannte abstrakte Verweisung vorgesehen ist, sollten Versicherte Abstand nehmen oder mit dem Versicherer den Ausschluss dieser Klausel vereinbaren. Eine abstrakte Verweisungsmöglichkeit bedeutet nämlich, dass der Versicherer die versicherte Person in einen anderen Beruf verweisen und die Rentenzahlung einstellen kann.
Zusätzlich gibt es die konkrete Verweisung. Hierbei kann sich ein Versicherter selbst in einen neuen Beruf verweisen, in dem er freiwillig eine neue Tätigkeit aufnimmt. Zwar muss die neue Tätigkeit im Hinblick auf das Einkommen, das gesellschaftliche Ansehen und die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnissen dem früheren Beruf ähnlich sein. Trotzdem kann es dazu kommen, dass eine Onkologin sich nach einer BU auslösenden Krankheit aus eigenen Stücken für einen neuen nichtärztlichen Job im Management eines Krebsforschungsinstituts entscheidet. Der Versicherer würde in dem Fall die Rentenzahlung üblicherweise beenden. Daher ist es ideal, wenn eine Versicherung nach dem Grundsatz „Arzt bleibt Arzt“ handelt. Die Regelung bedeutet, dass berufsunfähige Ärztinnen und Ärzte weiterhin ihre volle Rente erhalten, wenn sie auf eigenen Wunsch einen nichtärztlichen Beruf tatsächlich ausüben. Nur die freiwillige Aufnahme eines neuen Berufes als Arzt oder Ärztin, der in allen drei oben genannten Punkten vergleichbar ist, kann dann zu einer Einstellung der Rentenzahlung führen.
Ärztinnen und Ärzte sind in ihrem Beruf einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt – und stellen aus diesem Grund auch für die Verbreitung von Infektionskrankheiten einen Risikofaktor dar. Behörden können ihnen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes das Arbeiten untersagen, wenn ein Ansteckungsverdacht besteht. Eine Infektionsschutzklausel sorgt bei einem solchen Berufsverbot dafür, dass die versicherte Person als berufsunfähig gilt, auch wenn sie gesundheitlich noch in der Lage wäre, ihre Tätigkeit auszuüben. Und folglich bei einer gewissen Dauer des Berufsverbots Anspruch auf die Rente hat.
Wichtig ist, dass die vereinbarte Klausel nicht nur das vollständige Tätigkeitsverbot einschließt. Klauseln ausgewählter BU-Versicherer für Heilberufe umfassen auch ein teilweises Tätigkeitsverbot sowie eine möglichst weit gefasste Gutachterklausel für den Fall, dass kein behördliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde (s. Bsp. HIV-Infektion im Video).
Für selbstständige Ärztinnen und Ärzte kommt es besonders auf die sogenannte Umorganisationsklausel im Versicherungsvertrag an. Hier ist geregelt, ob und inwieweit der Versicherer prüfen darf, wie die Praxis aufgrund der Berufsunfähigkeit umorganisiert werden kann und in welchem Rahmen der oder die Berufsunfähige hier tätig ist. Idealerweise verzichten Versicherer auf diese Prüfung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – zum Beispiel, dass die tägliche Arbeitszeit hauptsächlich aus kaufmännischen und organisatorischen Tätigkeiten besteht oder die Praxis weniger als fünf Angestellte hat. Bei Ärzten ist es noch besser, wenn zu diesen Angestellten nur angestellte Ärzte zählen und nicht alle Angestellten (z. B. medizinisches Fachpersonal). Beispiel: Ein niedergelassener Arzt hat zwei angestellte Ärzte und drei medizinische Fachangestellte. Bei der marktüblichen Regelung würde hier eine Umorganisationsprüfung erfolgen, da der Arzt in Summe fünf Angestellte hat. Werden hingegen nur die Ärzte gezählt (hier zwei), dann wird auf eine Umorganisationsprüfung verzichtet.
Wie viel Geld brauche ich, um meine monatlichen Ausgaben decken und meinen Lebensstandard halten zu können? Das ist die Leitfrage, wenn es um die Festlegung des individuell passenden Rentenbetrags geht. Je nach persönlicher Lebenssituation sind ganz unterschiedliche Höhen sinnvoll. So braucht ein alleinstehender Student im Regelfall einen geringeren Betrag als eine Oberärztin mit Familie. Als Faustregel empfehlen Experten, 60 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens abzusichern.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte zum Lebensstandard des Versicherten passen. Daher ist es wichtig, dass sie mit dem Gehalt von Ärzten mitwächst.
Wird eine heute vereinbarte Rentensumme auch in zwanzig Jahren noch reichen, um den Lebensstandard zu sichern? Angesichts von steigenden Einkommen und damit einhergehenden höheren Lebenshaltungskosten ist das unwahrscheinlich. Deshalb ist es sinnvoll, eine sogenannte Dynamik in den Vertrag einzuschließen. Das heißt: durch eine dynamische Anpassung des Monatsbeitrags wird die Rentenhöhe während der Vertragslaufzeit automatisch immer wieder angepasst, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wenn der Versicherte im Laufe der Zeit einmal keine Erhöhung wünscht, kann er einer Dynamik widersprechen. Dies sollte der Versicherte aber nur in Ausnahmefällen tun. Denn nur die regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass die BU-Rente auch in Zukunft ausreicht. Würde die Dynamik unbegrenzt oft ausgesetzt werden, könnte es sein, dass die versicherte Rente auf Dauer zu niedrig ist.
Ganz wichtig: Die Rentenhöhe sollte sich im laufenden Vertrag anpassen lassen, wenn sich die Lebensumstände ändern. Damit das geht, müssen im Vertrag sogenannte Nachversicherungsgarantien eingeschlossen sein. Sie geben Versicherten die Möglichkeit, den Rentenbetrag zu erhöhen – idealerweise ohne erneute medizinische Gesundheitsprüfung.
Nachversichern sollte man zum Beispiel, wenn das Gehalt steigt, man eine Familie oder eine Praxis gründet oder eine Immobilie erwirbt. Sonst kann im Fall einer Berufsunfähigkeit eine Einkommenslücke entstehen, die schnell existenzbedrohlich werden kann.
Viele Versicherer erkennen eine Berufsunfähigkeit zunächst befristet an – zum Beispiel für zwölf Monate – und prüfen in diesem Zeitraum, ob sie tatsächlich dauerhaft sein wird. Wenn ja, wird die Befristung aufgehoben. Es gibt auch Versicherungsunternehmen, die auf eine Befristung verzichten und nur unbegrenzte Anerkennungen aussprechen. Das klingt nach einem Vorteil für die Versicherten. Im Leistungsfall kann sich diese Praxis aber als erheblicher Nachteil erweisen. Denn ein dauerhaftes Anerkenntnis setzt eine sehr viel umfangreichere Leistungsprüfung voraus als ein befristetes. Dadurch verzögert sich die Zahlung an die versicherte Person.
Das Analysehaus Franke und Bornberg stellt klar: „Wichtig zu wissen: Ein Verzicht auf zeitlich befristete Anerkenntnisse stellt keinen Verzicht auf zeitlich befristete Leistungen dar, da diese über den Weg einer individuellen Vereinbarung angeboten werden können. Mit dem Nachteil, dass der Inhalt solcher Vereinbarungen (wie der Name schon sagt) individuell und somit vorher nicht bekannt ist. Wir können daher solche Vereinbarungen auch nicht vorher einer Qualitätsprüfung unterziehen. Da befristete Anerkenntnisse vor allem bei langen Feststellungszeiten durchaus von Vorteil sein können, ist aus unserer Sicht eine faire und transparente Regelung solcher Befristungen in den Versicherungsbedingungen gegenüber einem „Verzicht“ zu bevorzugen. So weiß jeder, was auf ihn zukommen kann. Klare Regelungen in den Bedingungen sind stets berechenbar und daher vorteilhafter!“
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die Höhe der Prämie hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Das sind zum einen persönliche Eigenschaften der zu versichernden Person, zum Beispiel ihr Alter und ihr Gesundheitszustand. Zum anderen beeinflusst die konkrete Ausgestaltung des Vertrags die Kosten, wie z.B. die gewählte Rentenhöhe oder die Versicherungsdauer.
Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung steht eine Gesundheits- und Risikoprüfung. Damit will der Versicherer herausfinden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand tatsächlich berufsunfähig wird. Geprüft werden z.B. der Gesundheitszustand, das berufliche Risiko oder Gefahren, die von risikoreichen Sportarten ausgehen. Wer ein größeres Risiko hat, zahlt ggf. eine höhere Prämie oder bekommt einen Leistungsausschluss.
Je schlechter der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Berufsunfähigkeit eintritt. Das kann zu einer höheren Prämie oder zu Ausschlüssen von Vorerkrankungen führen. Manche Vorerkrankungen können sogar dazu führen, dass man nicht versichert wird.
Das Alter ist ein entscheidender Faktor für die Prämienhöhe. Grundsätzlich gilt: Je früher man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, desto günstiger ist sie. Sogar wenn zwei Personen bei Vertragsabschluss den gleichen Gesundheitszustand haben, zahlt die jüngere Person weniger als die ältere. Es lohnt sich also, möglichst jung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Für Studierende gibt es besonders günstige Tarife. Und sogar Schülerinnen und Schüler können schon gegen Berufsunfähigkeit abgesichert werden.
Geprüft wird vor Vertragsabschluss auch, ob die zu versichernde Person im Berufsalltag oder in der Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt ist. So zahlt eine 34-jährige Chirurgin im Regelfall mehr als der gleichaltrige Allgemeinmediziner. Geht er in seiner Freizeit aber einem gefährlichen Hobby nach, zum Beispiel Apnoe-Tauchen oder Fallschirmspringen, kann seine Prämie höher sein als die der Kollegin.
Neben den persönlichen Eigenschaften der Versicherten spielen die vereinbarten Leistungen eine entscheidende Rolle für die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die wichtigsten Kostenfaktoren sind Rentenhöhe, Versicherungsumfang, Versicherungs- und Leistungsdauer sowie verschiedene Tarifoptionen.
Wie hoch die Rente ist, die der Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt, hat den größten Einfluss auf den Versicherungsbeitrag. Wer zum Beispiel eine monatliche Rente von 2.000 Euro vereinbart hat, zahlt eine geringere Prämie als jemand mit einer Absicherung von 4.000 Euro. Aus diesem Grund entscheiden sich manche Versicherte für einen eher niedrigen Rentenbetrag. Zumal die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Risikoabsicherungen zählt: Wird man nie berufsunfähig, ist das eingezahlte Geld weg. Diese Strategie ist aber gefährlich. Tritt nämlich doch eine Berufsunfähigkeit ein, reicht die Rente nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. 60 Prozent des Bruttogehalts sind also ratsam.
Bis zu welchem Alter ist man gegen Berufsunfähigkeit versichert? Und wie lange muss der Versicherer die vereinbarte Rente zahlen, wenn man tatsächlich berufsunfähig wird? Darüber geben die Versicherungsdauer und die Leistungsdauer Aufschluss, die im Vertrag festgelegt sind. Je kürzer die vereinbarten Zeiträume jeweils sind, desto niedriger ist die Prämie. Aber Vorsicht: Wer hier spart und Zeiträume vereinbart, die nicht bis zum Eintritt der gesetzlichen Altersrente reichen, riskiert im Ernstfall finanzielle Schwierigkeiten. Hat man beispielsweise eine Versicherungsdauer bis zum 62. Lebensjahr gewählt und wird mit 63 berufsunfähig, erhält man keine Leistungen mehr. Idealerweise sollten Versicherungs- und Leistungsdauer gleich lang sein – und auf jeden Fall bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter von derzeit 67 Jahren reichen.
Manche Leistungen können optional in den Vertrag aufgenommen oder im Gegenteil ausgeschlossen werden. Dazu zählt zum Beispiel eine garantierte Dynamik im Leistungsfall für die versicherte Rente oder aber die Altersvorsorge. Das wirkt sich selbstverständlich auch auf die Beitragshöhe aus. Welche Leistungen wirklich benötigt werden, sollte man im Einzelfall genau überlegen und sich entsprechend beraten lassen.
Versicherungen geben in ihren Berufsunfähigkeitsverträgen sowohl einen Brutto- als auch einen Nettobetrag für die Prämie an. Die Spanne zwischen beiden – der sogenannte Brutto-Netto-Spread – ist je nach Anbieter unterschiedlich und kann durchaus groß sein. Das sorgt manchmal für Unsicherheit. Denn welchen Preis zahlt man nun wirklich?
Der Nettopreis entspricht den Kosten, die der Versicherte bezahlt, daher wird der Nettopreis auch als Zahlbeitrag bezeichnet. Für Versicherer und Versicherte ist die Spanne zwischen den beiden ein Sicherheitspuffer: Steigt zum Beispiel die Anzahl der BU-Leistungsfälle stärker an als ursprünglich kalkuliert, kann der Versicherer den Zahlbeitrag bis zur Bruttogrenze erhöhen. So bleibt das Unternehmen auch in schwierigen Zeiten liquide und kann seine Leistungspflicht gegenüber den Versicherten erfüllen. Ob jemals ein Ereignis eintritt, dass eine Beitragserhöhung bis zur Bruttogrenze notwendig macht, steht keinesfalls fest. Der Beitrag kann auch über viele Jahre oder sogar die gesamte Vertragsdauer hinweg stabil bleiben.
Wie groß der Abstand zwischen Brutto- und Nettoprämie ist, sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit einer Beitragserhöhung aus. Er zeigt nur den maximalen Betrag an, um den sich der Nettopreis erhöhen kann. Versicherte wissen dadurch von Anfang an, welche Kosten im Laufe der Vertragsdauer höchstens entstehen können. Dass der Versicherungsbeitrag steigt, ist bei einem großen Spread genauso wahrscheinlich – oder unwahrscheinlich – wie bei einem kleinen.
Der Abstand zwischen Brutto- und Nettoprämie sagt nichts über die konkrete Beitragshöhe aus. Trotzdem wird in den Medien oft empfohlen, sich aus Preisgründen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit möglichst geringem Spread zu entscheiden. Dass das falsch und irreführend ist, hat das Kölner Analysehaus infinma nachgewiesen. Die Versicherungsexperten rechneten am Beispiel eines 30-jährigen kaufmännischen Angestellten die Prämien für eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von monatlich 1.000 Euro aus. Das Endalter betrug 62 Jahre. Ausgewertet wurden dabei 80 Tarife von 30 verschiedenen Versicherungen. Beim Tarif mit der geringsten Brutto-Netto-Spreizung im Vergleich (9 Prozent) betrug der Nettobeitrag monatlich 75,24 Euro – der höchste Wert von allen. Bei einem Tarif mit einem Spread von 40 Prozent fielen für den Versicherten dagegen nur rund 29 Euro Nettobeitrag im Monat an. Daher sollte man hier eher auf den Zahlbeitrag in Kombination mit der Beitragsstabilität der Prämien der letzten Jahre des gewünschten Unternehmens achten.
Bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten keine voreiligen Schlüsse auf Grund des Preises getroffen werden.
Gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit können sich Versicherte durch eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU oder auch SBV) oder durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) absichern. Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird zusammen mit einer sogenannten Hauptversicherung – zum Beispiel mit einer Risikolebensversicherung oder einer Rentenversicherung – abgeschlossen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung dann nicht nur die vereinbarte BU-Rente, sondern trägt parallel die Beiträge für die Risiko- beziehungsweise Altersvorsorge für den versicherten Kunden weiter.
Die private Rentenversicherung stellt durch den Aufbau einer Altersvorsorge sicher, dass der berufsunfähige Versicherte im Alter eine private Alters-Rente beziehen kann.
Mit dem Eintritt einer dauerhaften Berufsunfähigkeit und dem damit verbundenen Wegfall des Arbeitseinkommens, unter Umständen bis zum Rentenalter 67, fehlt dem Versicherten die Grundlage, eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen. Denn durch die Abgabe der Approbation werden in der Regel keine Beiträge mehr an das Versorgungswerk entrichtet, wodurch die Rentenanwartschaft stagniert. Vor allem, wenn der BU-Fall in jungen Jahren eintritt, also nur eine geringe Anwartschaft erzielt wurde, sind die Auswirkungen für den Versicherten eklatant. Eine zusätzliche private Altersvorsorge ist daher unbedingt ratsam, sagt zum Beispiel der Marburger Bund: „Die veränderte demografische Entwicklung der kommenden Jahrzehnte erfordert eine zusätzliche private Vorsorge – ergänzend zur Grundsicherung durch das ärztliche Versorgungswerk und unabhängig von dessen im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung erheblich besseren Leistungen.“ Aber muss die private Altersvorsorge mit der BU kombiniert werden?
Hierzu gibt es unterschiedliche Ansichten und die Frage kann in einem Ratgeber pauschal nicht beantwortet werden. Entscheidend ist die persönliche Situation des Versicherten; auch steuerliche Überlegungen können eine Rolle spielen. So wird Durchschnittsverdienern und vor allem weniger solventen Versicherten in prekären Beschäftigungsverhältnissen meist dazu geraten, eine selbstständige BU abzuschließen, da sie von den Monatsbeiträgen einer kombinierten Lösung finanziell überfordert sein könnten.
Versicherte mit stabilen und überdurchschnittlichen Einkommen entscheiden sich überwiegend für eine Kombilösung aus Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung, allen voran die akademischen Heilberufe. Die nachstehende Tabelle belegt, dass Versicherungsgesellschaften mit einem signifikant hohen Anteil akademischer Kunden wie die Alte Leipziger oder die Deutsche Ärzteversicherung im Vergleich zu anderen Gesellschaften besonders viele Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit Ihren Kunden abgeschlossen haben.
Einschnitte, wie zum Beispiel eine Scheidung, können auch Ärztinnen und Ärzte finanziell treffen. Daher sollten Versicherte, die sich für eine Kombilösung interessieren, bei der Auswahl des passenden Tarifs darauf achten, dass der Vertrag vorübergehend beitragsfrei gestellt bzw. pausiert werden kann. Dabei ist es allerdings wichtig, dass der BU-Vertrag nach der Pause ohne erneute Gesundheitsprüfung fortgeführt werden kann.
Die Leistungsfallquote gibt Aufschluss darüber, wie viele Leistungsanträge eine Versicherung in beantragter Höhe bewilligt. Hier gilt: Je höher die Quote, desto besser für die Versicherten. Genau umgekehrt ist es mit der Prozesshäufigkeit: Je weniger Prozesse Versicherte führen müssen, um ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen, desto klarer ist, dass die Versicherung unkompliziert Leistungen bewilligt.
Die Grafik zeigt an, wie häufig von Kunden gestellte Anträge auf Berufsunfähigkeit von den jeweiligen Gesellschaften anerkannt werden.
Quelle: Morgen & Morgen GmbH, Stand 01.06.2022
Wie viele Kunden eines Versicherers ihre Lebensversicherung vorzeitig stornieren, gibt einen Hinweis auf die Zufriedenheit mit dem jeweiligen Produkt, aber auch mit anderen Qualitätsmerkmalen wie Service und Solidität des Anbieters. Eine niedrige Stornoquote spricht zudem dafür, dass Kunden mit gutem Urteilsvermögen eine bewusste Entscheidung treffen, nicht selten auf der Grundlage einer fundierten Beratung.
Eine geringe Stornoquote deutet auf eine hohe Zufriedenheit der Versicherten hin.
* Sonstiger vorzeitiger Abgang zuzüglich Rückkäufe und Umwandlungen in beitragsfreie Versicherungen in Prozent der mittleren Bestandssumme des Geschäftsjahres.
Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Erstversicherungsunternehmen und Pensionsfonds.