Die Deutsche Ärzteversicherung wurde 1881 von Ärzten für Ärzte gegründet, Gründungsmitglied war u. a. der Nobelpreisträger Dr. Robert Koch. Auch heute noch prägen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker die Geschicke der Gesellschaft. So besteht der Beirat aus namhaften Vertretern ihrer Fachgebiete. Vorsitzender ist der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. Klaus Reinhardt.
Der Beirat hat u.a. folgende Aufgaben: Er berät die Geschäftsleitung, schlägt Kandidaten für den Aufsichtsrat vor – und er stellt sicher, dass die Interessen der Versicherten gewahrt bleiben. Letzteres ist seine wichtigste Funktion: Der Beirat ist im Wesentlichen ein Kundenbeirat.
Für die Kundinnen und Kunden der Deutschen Ärzteversicherung ist der Beirat direkter Ansprechpartner, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer kommt. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die Versicherung nach Leistungsprüfung den Antrag eines Kunden ablehnt – also zum Beispiel eine Berufsunfähigkeit nicht nach den Vorstellungen des Versicherten anerkennt. Auf Antrag des Versicherten begutachten und bewerten die Expertinnen und Experten des Beirats den Fall und sprechen eine Empfehlung an die Versicherung aus. Sie können sich z. B. für eine Zahlung, eine Befristung, Kulanzen, erweiterte Begutachtungen oder eine Ablehnung aussprechen.
Die Arbeit des Beirats trägt dazu bei, dass es zwischen der Deutschen Ärzteversicherung und ihren Kunden kaum zu Auseinandersetzungen vor Gericht kommt. Bislang ist die Deutsche Ärzteversicherung stets der Empfehlung des Beirats gefolgt. Auch die Anrufungsquote des Beirats ist gering: Nur in weniger als fünf Prozent der Leistungsfälle wenden sich Versicherte an den Beirat – ein wichtiges Indiz für eine hohe Kundenzufriedenheit. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Deutsche Ärzteversicherung seit Jahren eine sehr hohe Leistungsfallquote (aktuell 86,29 %) aufweist, die mit einer sehr niedrigen Prozesshäufigkeit einhergeht (2 Prozesse je 100.000 Verträge). Das zeigt, dass die Deutsche Ärzteversicherung den Kunden in den Mittelpunkt stellt und die Leistungen hervorragend abwickelt.
Der Beirat agiert nicht nur im Streitfall im Interesse der Versicherten. Er gibt auch Kundenideen und -wünsche zu Produkten und Dienstleistungen an die Versicherung weiter und prüft, ob geplante Produktneuerungen und Services den Versicherten zugutekommen. Seine Empfehlungen fließen in die Entscheidungen der Versicherung ein.