Welcher Abgabetyp sind Sie?

Sofort verkaufen – oder ein Abschied auf Raten? Können Sie gut loslassen – oder möchten Sie sich lieber nach und nach zurückziehen? Wie Sie Ihre Nachfolge regeln, hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab. Nicht zuletzt ist die Entscheidung auch eine Frage des Arbeitstyps: Wirken Sie gerne mit anderen zusammen – oder wollen Sie unter allen Umständen sämtliche Fäden in der Hand halten? Erfahren Sie jetzt, welche Vorteile die unterschiedlichen Varianten der Praxisabgabe haben.

Praxisabgabe – vier Modelle, ein Ziel

1. Es bleibt in der Familie
Sie übergeben Ihre Praxis in die Hände eines Angehörigen. Sind beide Generationen grundsätzlich zur Praxisnachfolge bereit, planen sie gemeinsam die Umsetzung: Wann und wie steigt der Nachfolger ein? Welche finanziellen, zulassungsrechtlichen, organisatorischen und steuerlichen Aspekte gilt es zu beachten? Sprechen Sie darüber am besten im Beisein Ihres persönlichen Finanzberaters. Er zeigt Ihnen auf, wie der Übergabeprozess gelingt.

 
2. Ein Nachfolger übernimmt die Praxis
Wird die Praxis an einen anderen Arzt verkauft, führt dieser sie am alten Standort weiter. Die Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geht auf den Nachfolger über. Er übernimmt das eingespielte Praxisteam und ein etabliertes Leistungsangebot. Der Vorteil für Ihre Patienten: Sie werden weiterhin in den vertrauten Räumen medizinisch versorgt, kennen im Idealfall bereits den Nachfolger und fühlen sich gut bei ihm aufgehoben.

 
3. Die Praxis wird zusammengeführt
Die Lösung für Teamplayer mit Fingerspitzengefühl: Sie führen die eigene Praxis mit der eines Kollegen aus der Umgebung zusammen. Beide Ärzte kooperieren, unterstützen und vertreten einander – und das über mehrere Jahre, bis einer der Partner aussteigt. Oft erhält er vom verbleibenden Arzt eine Abfindung für seinen Praxisanteil. Alternativ verzichtet der Praxisabgeber auf seine kassenärztliche Zulassung und lässt sich (in Teilzeit) anstellen.

 
4. Die Praxis geht in einem MVZ auf
Wer seine Praxis zunächst an ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) angliedert, kann seinen Arbeitsaufwand spürbar reduzieren. Für die Zeit bis zum Ruhestand gibt es verschiedene Ansätze: Der Praxisabgeber behält seine KV-Zulassung (Berufsausübungsgemeinschaft) – oder er überträgt sie und damit das betriebswirtschaftliche Risiko an das MVZ, in dem er nun als angestellter Arzt arbeitet.

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