Eine Weiterbildung in Teilzeitbeschäftigung ist nur möglich, wenn Ihnen eine Vollzeitweiterbildung aus stichhaltigen Gründen nicht möglich ist und Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Den entsprechenden Antrag stellen Sie vor Beginn der Teilzeitweiterbildung an die jeweils zuständige Landeszahnärztekammer. Diese entscheidet dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.