Ihre zahnärztliche Weiterbildung als Angestellter

Ihr Wunsch, sich als Zahnarzt weiterzubilden, bedeutet, dass Sie zunächst als angestellter Zahnarzt arbeiten müssen, denn Tätigkeiten in eigener Praxis sind auf die Weiterbildung grundsätzlich nicht anrechenbar.

Die Weiterbildungsordnungen der Landeszahnärztekammern bestimmen außerdem, dass Sie Ihre Weiterbildung in hauptberuflicher Vollzeitbeschäftigung ableisten müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.

Weiterbildung in Teilzeitbeschäftigung

Eine Weiterbildung in Teilzeitbeschäftigung ist nur möglich, wenn Ihnen eine Vollzeitweiterbildung aus stichhaltigen Gründen nicht möglich ist und Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Teilzeitweiterbildung darf die Gesamtdauer der Weiterbildung nicht verkürzen,

  • sie muss der Vollzeitweiterbildung qualitativ entsprechen

  • und sie darf die Hälfte der wöchentlichen Dauer der Vollzeitweiterbildung nicht unterschreiten.


Den entsprechenden Antrag stellen Sie vor Beginn der Teilzeitweiterbildung an die jeweils zuständige Landeszahnärztekammer. Diese entscheidet dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

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