Haben Sie Ihr allgemein-zahnärztliche Jahr in einem Land der Europäischen Union (EU) absolviert, weisen Sie dieses nach mit einem formlosen Arbeitgeberzeugnis, das über Zeitdauer, zeitlichen Modus (ganz-/halbtägig, kontinuierlich/nicht kontinuierlich) und Inhalt Aufschluss gibt. Nicht in deutscher Sprache verfasste Zeugnisse/Nachweise müssen Sie mit beglaubigter Übersetzung eines vereidigten Übersetzers einreichen.
Sollten Sie Ihr allgemein zahnärztliches Jahr in einem Nicht-EU-Land abgeleistet haben, so erfolgt Ihr Nachweis mit einem gesonderten Formblatt der jeweils zuständigen Zahnärztekammer. Lassen Sie die Kammer vor Beginn der Weiterbildung prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.