Die Anerkennung Ihrer zahnärztlichen Weiterbildung

Die Anerkennung Ihrer Weiterbildung beantragen Sie gemäß Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer spätestens ein Jahr nach deren Abschluss bei der zuständigen Zahnärztekammer.

Dem Antrag auf Anerkennung sind folgende Dokumente beizufügen

  • die Approbationsurkunde bzw. die Erlaubnis gem. § 13 ZHG (in beglaubigter Abschrift)

  • die Zeugnisse über die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit


Der Prüfungsausschuss der jeweils zuständigen Zahnärztekammer entscheidet über Ihren Antrag auf Basis einer mündlichen Prüfung. Darin weisen Sie den Inhalt und die Ergebnisse Ihrer Weiterbildungsabschnitte nach und legen erworbene Kenntnisse mündlich dar.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die ordnungsgemäße Weiterbildung durch Ihre Zeugnisse belegen. Über Ihre Zulassung zur Prüfung befindet der Prüfungsausschuss.

In der Muster-Weiterbildungsverordnung heißt es zur Prüfung:

"Die Prüfung dient der Feststellung, ob der Antragsteller in seiner nach abgeschlossener Berufsausbildung durchgeführten Weiterbildung auf dem von ihm gewählten Gebiet die als Voraussetzung für die Anerkennung vorgeschriebenen besonderen Kenntnisse erworben hat.
Zur Feststellung des Prüfungsergebnisses hat der Prüfungsausschuss sowohl Inhalt, Umfang und Ergebnisse der vorgelegten Zeugnisse über die einzelnen durchlaufenen Weiterbildungsabschnitte als auch die mündlich dargelegten Kenntnisse zu beurteilen."

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