Der Ablauf Ihrer zahnärztlichen Weiterbildung

Die Weiterbildung beginnt mit einem allgemein-zahnärztlichen Jahr. Sollten Sie sich in einem laufenden Promotionsverfahren befinden, können Sie das allgemein-zahnärztliche Jahr auch nach dem ersten Jahr der fachspezifischen Weiterbildung ableisten.

Neben der Weiterbildung in den Bereichen Kieferorthopädie und Oralchirurgie (Zahnärztliche Chirurgie) können Sie diese auch im Bereich Öffentliches Gesundheitswesen absolvieren.

Weiterbildung Kieferorthopädie und Zahnärztliche Chirurgie

Die Mindestdauer der Weiterbildung beträgt sowohl bei der Weiterbildung zur Kieferorthopädie als auch zur oral- bzw. zahnärztlichen Chirurgie vier Jahre. Davon müssen Sie ein Jahr als allgemein-zahnärztliches Jahr ableisten, die übrigen, mindestens drei Jahre sind fachspezifisch.

Sowohl die allgemeine als auch die fachspezifische Weiterbildung dürfen Sie nur unter verantwortlicher Leitung von Zahnärzten, die zur Weiterbildung ermächtig sind, in so genannten Weiterbildungsstätten absolvieren. Das sind Einrichtungen von Hochschulen, zugelassene Krankenhausabteilungen bzw. Institute oder Praxen von Zahnärzten, die zur Weiterbildung ermächtigt sind.

Zudem gelten folgende Regelungen:

  • Von den drei fachspezifischen Jahren müssen Sie mindestens ein Jahr an einer Klinik oder bei einem niedergelassenen Zahnarzt absolvieren, der eine dreijährige Weiterbildungsermächtigung besitzt.
     

  • Jeden Teil Ihrer Weiterbildung – auch das allgemein-zahnärztliche Jahr – müssen Sie vorab bei der jeweiligen Landeszahnärztekammer beantragen und genehmigen lassen.
     

  • Im Rahmen der dreijährigen fachspezifischen Weiterbildung müssen Sie zwei Jahre ohne Unterbrechung ableisten.
     

  • Außerdem dürfen Sie Ihre fachspezifische Weiterbildung nicht an mehr als zwei Weiterbildungsstätten realisieren.
     

Öffentliches Gesundheitswesen

Eine Weiterbildung im Bereich Öffentliches Gesundheitswesen können Sie nach Ihrem allgemein-zahnärztlichen Jahr absolvieren. Dieses ist nur an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf möglich.

Die Gebietsbezeichnung "Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen" spricht die Landeszahnärztekammer aus, nachdem Sie das Zeugnis über Ihre staatliche Prüfung an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen vorgelegt haben.

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