Die Mindestdauer der Weiterbildung beträgt sowohl bei der Weiterbildung zur Kieferorthopädie als auch zur oral- bzw. zahnärztlichen Chirurgie vier Jahre. Davon müssen Sie ein Jahr als allgemein-zahnärztliches Jahr ableisten, die übrigen, mindestens drei Jahre sind fachspezifisch.
Sowohl die allgemeine als auch die fachspezifische Weiterbildung dürfen Sie nur unter verantwortlicher Leitung von Zahnärzten, die zur Weiterbildung ermächtig sind, in so genannten Weiterbildungsstätten absolvieren. Das sind Einrichtungen von Hochschulen, zugelassene Krankenhausabteilungen bzw. Institute oder Praxen von Zahnärzten, die zur Weiterbildung ermächtigt sind.
Zudem gelten folgende Regelungen:
Eine Weiterbildung im Bereich Öffentliches Gesundheitswesen können Sie nach Ihrem allgemein-zahnärztlichen Jahr absolvieren. Dieses ist nur an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf möglich.
Die Gebietsbezeichnung "Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen" spricht die Landeszahnärztekammer aus, nachdem Sie das Zeugnis über Ihre staatliche Prüfung an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen vorgelegt haben.