Die Berufsordnungen der Landesärztekammern

Die Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern enthalten zentrale Regelungen zum Berufsrecht von Zahnärzten. Die Rechtsgrundlage für den Erlass der Berufsordnungen findet sich in den Heilberufs- bzw. Kammergesetzen

Zu den Regelungen der Berufsordnung gehören zum Beispiel

  • Pflicht zur persönlichen Berufsausübung
     

  • eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Berufsausübung in Diagnose- und Therapiefreiheit
     

  • Bindung der Berufsausübung an einen Praxissitz
     

  • Teilnahme am Notdienst
     

  • Fortbildung
     

  • Verschwiegenheit
     

  • Kollegialität
     

  • Dokumentation
     

Verstöße gegen die Pflichten der Berufsordnung ahnden spezielle Berufsgerichte für die Heilberufe, die mit Richtern und Vertretern des Berufsstandes besetzt sind.

Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Informationen keine Rechtsberatung sind und nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Berufsverband bzw. einer Gewerkschaft ersetzen.

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