Neben der örtlichen Berufsausübungsgemeinschaft mit einem gemeinsamen Vertragszahnarztsitz gibt es auch die überörtliche Variante. Diese kennzeichnet sich aus durch:
Die Voraussetzungen sind, dass
Sollten Sie noch unsicher sein, ob für Sie die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft oder doch eher eine Einzelpraxis in Frage kommt, nutzen Sie folgende Informationen als Entscheidungshilfe.