Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft?

Die klassische Form der zahnärztlichen Berufsausübung ist nach wie vor die Einzelpraxis. Das zeigt auch die jüngste Analyse des Investitionsverhaltens von Zahnärzten des Instituts der deutschen Zahnärzte (IDZ): Danach war die Übernahme einer Einzelpraxis im Jahr 2011 die häufigste Form der zahnärztlichen Existenzgründung. In den alten Bundesländern entschieden sich 52 Prozent und in den neuen Bundesländern ebenfalls 52 Prozent für diese Form der Selbstständigkeit.

Trend zur Gemeinschaft

Immer häufiger gehen Zahnärzte den Weg der Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis). Im Jahr 2007 wurden bereits 19 Prozent aller Zahnarztpraxen in Deutschland als Berufsausübungsgemeinschaft bzw. Gemeinschaftspraxis geführt; 1991 waren es erst 7,5 Prozent.

Diesen Trend bestätigt auch die IDZ-Analyse: Demnach wählten in den alten und neuen Bundesländern im Jahr 2011 insgesamt 34 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründer die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Gründer bis 30 Jahre wählen mit 49 Prozent besonders häufig diese Praxisform.

Gründe für eine Berufsausübungsgemeinschaft

  • Sie teilen das Risiko der Niederlassung in eigener Praxis, gegenseitige Vertretung ist möglich

  • Die Praxiszeiten können auf mehrere Schultern verteilt werden. Das erlaubt Ihnen einen besseren Service für die Patienten, ohne dass Sie die volle zeitliche Belastung alleine bewältigen müssen.

  • Durch die Kooperation bieten Sie ein breites Behandlungsspektrum an - ein wichtiges Argument im Wettbewerb mit anderen Zahnärzten


Doch auch in der Einzelpraxis ist es möglich, gemeinsam zu arbeiten: So können sich im Prinzip zwei Zahnärzte mit jeweils halber Zulassung eine Praxis teilen, oder der Vertragszahnarzt beschäftigt Assistenten im Rahmen der Zulassungsregelungen.

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