Immer häufiger gehen Zahnärzte den Weg der Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis). Im Jahr 2007 wurden bereits 19 Prozent aller Zahnarztpraxen in Deutschland als Berufsausübungsgemeinschaft bzw. Gemeinschaftspraxis geführt; 1991 waren es erst 7,5 Prozent.
Diesen Trend bestätigt auch die IDZ-Analyse: Demnach wählten in den alten und neuen Bundesländern im Jahr 2011 insgesamt 34 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründer die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Gründer bis 30 Jahre wählen mit 49 Prozent besonders häufig diese Praxisform.
Doch auch in der Einzelpraxis ist es möglich, gemeinsam zu arbeiten: So können sich im Prinzip zwei Zahnärzte mit jeweils halber Zulassung eine Praxis teilen, oder der Vertragszahnarzt beschäftigt Assistenten im Rahmen der Zulassungsregelungen.