Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung einer Zweigpraxis:
Sie müssen sich mit dem Transfer Ihrer Abrechnungsdaten zwischen den beteiligten KZVen einverstanden erklären. Die Abrechnung erfolgt dann über die KZV, in deren Bereich die Zweigpraxis liegt, und nach deren gesamtvertraglichen Regelungen.
Sollten Sie in Ihrer Zweigpraxis einen oder mehrere Zahnärzte anstellen wollen, so gelten dafür folgende Regelungen: