Ein großer Teil der berufstätigen Zahnärzte arbeitet nach wie vor als niedergelassener Vertragszahnarzt in eigener Praxis. Doch vielleicht schwebt Ihnen eine gemeinschaftliche Niederlassung vor, sei es in einer Berufsausübungsgemeinschaft, einer Zweigpraxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum. Oder aber Sie möchte eine reine Privatzahnarztpraxis gründen.