Zum 1. April 2007 sind die bis dahin bestehenden Zulassungsbeschränkungen für Zahnärzte aufgehoben worden. Seitdem kann jeder Zahnarzt, der sich als Vertragszahnarzt niederlassen will, den Praxisort frei wählen.
Wenn Sie sich als Vertragszahnarzt niederlassen möchten, sind Sie zu einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit als angestellter Zahnarzt (Assistent) verpflichtet. Dafür gelten die folgenden Regelungen:
Eine Vorbereitungszeit müssen - unabhängig von der Nationalität des Zahnarztes - diejenigen Zahnärzte nicht nachweisen, die über eine Diplom aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum verfügen und eine Zulassung zur Berufsausübung besitzen.