Verdienstmöglichkeiten als angestellter Zahnarzt

Bei Ihrer Vergütung als angestellter Zahnarzt ist grundsätzlich zu unterschieden zwischen Tätigkeiten, für die es geltende Tarifverträge gibt, also etwa beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), und Tätigkeiten als Assistent in einer Zahnarztpraxis. Für die Assistententätigkeit existieren keine Tarifverträge, die Höhe der Vergütung ist Vereinbarungssache.

Tarifgemeinschaft der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung

Für die Bezahlung von Zahnärzten im Rahmen existierender Tarifverträge finden Sie hier beispielhaft die wichtigsten Punkte des 2010 abgeschlossenen Tarifvertrages für Ärzte und Zahnärzte zwischen dem Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung. Dessen zentrale Regelungen sind:

  • Grundsätzlich muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
     

  • Die tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 38,5 Stunden und verteilt sich auf die Werktage von Montag bis Freitag.
     

  • Auch die Anordnung, Ableistung und Bezahlung von Überstunden sowie die Bezahlung bei Arbeitsunfähigkeit, der Urlaub (30 Arbeitstage) und die Kündigungsfristen sind tarifvertraglich geregelt.
     

  • Das Weihnachtsgeld beträgt 100 Prozent der Monatsvergütung.
     

  • Die Vergütung der Beschäftigten besteht nach dem Tarifvertrag aus einer Tabellenvergütung, einer leistungsorientierten Vergütungsspanne und einem Kinderzuschlag.


Auch die Tarifverträge zwischen dem Marburger Bund und vielen anderen Arbeitgebern im Gesundheitswesen, die im Prinzip Zahnärzte beschäftigen, gelten jeweils auch für Zahnärzte, so etwa der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern, den der MB mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) abgeschlossen hat, oder auch der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in Einrichtungen der privaten Krankenhausgruppe Sana Kliniken AG.

Beispiel Tarifvertrag Marburger – Bund der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)

Für eine Tätigkeit als angestellter Zahnarzt an Universitätskliniken gilt der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte), der zwischen dem Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) abgeschlossen worden ist.

Er gilt gemäß den Regelungen in Paragraph 1 auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte an Universitätskliniken. Hier beträgt das Entgelt im ersten Jahr der Tätigkeit ohne Zulagen 4.032,05 Euro, und ab dem 5. Jahr 5.044,14 Euro. Die höchste Entgeltstufe ist die für Chefarzt-Vertreter ab dem dritten Jahr mit 8.847,65 Euro Monatsgehalt.

Bezahlung in Zahnarztpraxen

Für die Vergütung in Praxen niedergelassener Zahnärzte gibt es keine allgemein gültigen Normen. Entsprechend schwanken auch die angegebenen Gehälter und Regelungen. So gibt es selten Festgehälter. Deutlich häufiger werden Kombinationen von niedrigerem Festgehalt und zusätzlicher Beteiligung am zahnärztlichen Umsatz ab einem festgelegten Mindestumsatz vereinbart. Schließlich gibt es als dritte Variante auch das reine Beteiligungs-Honorar, das dann meist als Prozentsatz vom zahnärztlichen Umsatz vereinbart wird.

Gehälter in der Assistenzzeit

Grundsätzlich ist die Bezahlung während der zweijährigen Vorbereitungszeit deutlich geringer als als angestellter Zahnarzt nach Erfüllung der gesamten Zulassungsvoraussetzungen.

In Regionen, in denen sich viele junge Zahnärzte um eine Assistentenstelle, betragen sie 2.500 bis 1.500 Euro brutto oder weniger. Zum Teil wird ein 13. Monatsgehalt zusätzlich gezahlt.

Dagegen wird von bis zu 4.500 Euro Brutto Monatsgehalt in solchen Regionen berichtet, in denen es kaum Konkurrenz um Assistentenstellen gibt. Das dürfte allerdings die große Ausnahme sein

Umsatzorientierte Gehaltsermittlung

Einige Ratgeber empfehlen als Faustregel, dass die Personalkosten über ein Gesamtjahr bei rund 30 Prozent der vom Angestellten erwirtschafteten Honorareinnahmen liegen.

Andere Ratgeber empfehlen, das Gehalt für einen angestellten Zahnarzt bzw. Assistenten am mit ihm zu erwirtschaftenden Umsatz zu orientieren, von dem Kosten (Labor, Praxiskosten) sowie eine Risikoprämie abgezogen werden. Daraus ergibt sich das maximal zu zahlende Gehalt für den Assistenten. Solche Berechnungen kommen auf ein Gehaltsmaximum von brutto 4.000 Euro bei einem vom Assistenten zu erwirtschaftenden Umsatz von jährlich etwa 250.000 Euro.

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