Seit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG, 2007) ist es sehr viel einfacher für Praxisinhaber, einen Assistenten anzustellen. Schon zwischen 2004 und 2009 ist die durchschnittliche Anzahl der pro Praxis beschäftigten Assistenten von 0,13 auf 0,19 gestiegen. Konkret bedeutet dies, dass in 19 Prozent aller Praxen ein Assistent arbeitete. Allerdings sagt die Statistik nichts über die regionale Verteilung oder eine eventuelle Konzentration von mehreren Assistenten bei weniger Zahnarztpraxen aus.
Die Gesamtzahl der in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherten angestellt tätigen Zahnärzte erreichte nach einer Statistik der KZBV Mitte 2009 mit 3.705 einen neuen Höchstwert. In nur zwei Jahren hat sich die Zahl der angestellt arbeitenden Zahnärzte verdoppelt. Eine weitere deutliche Steigerung ist zu erwarten.