Rechtsmedizin

Die Rechtsmedizin beschäftigt sich mit der Anwendung von medizinisch-naturwissenschaftlichen Verfahren im Rahmen der Rechtspflege. Relevant sind weiterhin die rechtlichen und ethischen Aspekte des ärztlichen Berufsbildes.

Die Weiterbildung auf diesem Gebiet schließt mit der Bezeichnung "Fachärztin/-arzt für Rechtsmedizin" ab.

Im Zuge der Weiterbildung werden Fachinhalte der Rechtsmedizin vermittelt (z. B. Traumatologie, Spurenkunde, Molekulargenetik), gängige Untersuchungsverfahren und Techniken erlernt (u . a. Leichenschau und Obduktion, histologische Untersuchungen, Erstellung von Gutachten) und darüber hinaus allgemeine, für das Berufsbild des Arztes nötige Fähigkeiten und Fertigkeiten behandelt (z. B. Ethik, Gesprächsführung, Notfallsituationen).

Im späteren Berufsleben arbeiten Fachärztinnen/-ärzte der Rechtsmedizin in medizinischen Einrichtungen öffentlicher Behörden (Kriminalpolizei, Landeskriminalämter, Bundeskriminalamt) und Gerichten sowie an universitären Instituten für Rechtsmedizin.

Bundesweit sind derzeit 248 Mediziner im Bereich Rechtsmedizin tätig. Dies entspricht einem Anteil von 0,1 % aller Ärzte bundesweit. Im letzten Jahr haben 14 Mediziner die Facharztanerkennung für Rechtsmedizin neu erworben. (0,1 % aller Neuanerkennungen von Facharzttiteln). Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer, BÄK 2016

Die Ausbildung im Überblick

 
 
Weiterbildungszeit
60
Davon maximal im ambulanten Bereich
0
Pflichtfächer
Mindest-Pflichtzeit
Pathologie
6
Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie
6
Mögliche Anrechnungsfächer
Anrechnungszeit
Anatomie
6
Öffentliches Gesundheitswesen
6
Pathologie
6
Pharmakologie und Toxikologie
6
Psychiatrie und Psychotherapie
6
Forensische Psychiatrie
6


Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt noch die Weiterbildungsordnung Ihrer Ärztekammer zu Ihrer Planung hinzuziehen müssen.

Alternative Fachrichtungen

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