Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Die Psychosomatische Medizin und Psychotherapie beschäftigt sich mit der Früherkennung, Vorbeugung, Nachsorge sowie der Diagnostik und Therapie derjenigen Krankheiten und Funktionsstörungen des menschlichen Verhaltens und Erlebens, die vornehmlich durch psychosomatische oder psychosoziale Einflüsse bedingt sein könnten.

Die Weiterbildung auf diesem Gebiet schließt mit der Bezeichnung "Fachärztin/-arzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie" ab.

Im Zuge der Weiterbildung werden Fachinhalte der psychosomatischen Medizin und Psychotherapie vermittelt (z. B. Grundlagen psychosomatischer Krankheiten), gängige Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erlernt (u. a. psychiatrische Anamnese und Befunderhebung, Hypnose, Testdiagnostik) und darüber hinaus allgemeine, für das Berufsbild des Arztes nötige Fähigkeiten und Fertigkeiten behandelt (z. B. Begutachtung, Gesprächsführung, Notfallsituationen).

Im späteren Berufsleben arbeiten Fachärztinnen/-ärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in eigener, niedergelassener Facharztpraxis, in Krankenhäusern und universitären Kliniken sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens (Beratungsstellen).

Bundesweit sind derzeit 4.181 Mediziner im Bereich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie tätig. Dies entspricht einem Anteil von 1,1 % aller Ärzte bundesweit. Im letzten Jahr haben 117 Mediziner die Facharztanerkennung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie neu erworben. (0,9 % aller Neuanerkennungen von Facharzttiteln). Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer, BÄK 2016

Die Ausbildung im Überblick

 
 
Weiterbildungszeit
60
Davon maximal im ambulanten Bereich
24
Pflichtfächer
Mindest-Pflichtzeit
Innere Medizin oder Allgemeinmedizin
12
Psychiatrie und Psychotherapie
12
Mögliche Anrechnungsfächer
Anrechnungszeit
In Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auf Innere Medizin oder Allgemeinmedizin)
6
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (auf Psychiatrie und Psychotherapie)
6


Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt noch die Weiterbildungsordnung Ihrer Ärztekammer zu Ihrer Planung hinzuziehen müssen.

Alternative Fachrichtungen

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