Psychiatrie und Psychotherapie

Das Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie beschäftigt sich mit der Vorbeugung, Früherkennung, Diagnostik und speziellen Therapie von primär psychischen oder psychosomatischen Krankheiten sowie Funktions- und Persönlichkeitsstörungen des menschlichen Verhaltens und Erlebens.

Im Zuge der Weiterbildung werden Fachinhalte der Psychiatrie und Psychotherapie vermittelt (z. B. Allgemeine und spezielle Psychopathologie, Suchtkrankheiten, neurologische Grundlagen, Neurosenlehre), gängige Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erlernt (u. a. Befunderhebung und Erstuntersuchung, Krisenintervention, psychotherapeutische Verfahren) und darüber hinaus allgemeine, für das Berufsbild des Arztes nötige Fähigkeiten und Fertigkeiten behandelt (z. B. Begutachtung, Gesprächsführung, Notfallsituationen).

Die Weiterbildung auf diesem Gebiet schließt mit der Bezeichnung "Fachärztin/-arzt für Psychiatrie und Psychotherapie" ab.

Im späteren Berufsleben arbeiten Fachärztinnen/-ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie in eigener, niedergelassener Facharztpraxis, in Krankenhäusern und universitären Kliniken sowie in Beratungsstellen und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens.

Bundesweit sind derzeit 10.787 Mediziner im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie tätig. Dies entspricht einem Anteil von 2,9 % aller Ärzte bundesweit. Im letzten Jahr haben 570 Mediziner die Facharztanerkennung für Psychiatrie und Psychotherapie neu erworben. (4,5 % aller Neuanerkennungen von Facharzttiteln). Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer, BÄK 2016

Die Ausbildung im Überblick

 
 
Weiterbildungszeit
60
Davon maximal im ambulanten Bereich
24
Pflichtfächer
Mindest-Pflichtzeit
In der stationären psychiatrischen und psychotherapeutischen Patientenversorgung
24
Neurologie
12
Mögliche Anrechnungsfächer
Anrechnungszeit
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
12
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
12
Innere Medizin
6
Allgemeinmedizin
6
Neurochirurgie
6
Neuropathologie
6

Ausblick auf mögliche Subspezialisierungen (Schwerpunkte), die auf der Facharztweiterbildung aufbauen:​

 
 
Schwerpunktweiterbildung im Gebiet
Weiterbildungszeit
Forensische Psychiatrie
36
- davon bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung
 


Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt noch die Weiterbildungsordnung Ihrer Ärztekammer zu Ihrer Planung hinzuziehen müssen.

Alternative Fachrichtungen

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