Öffentliches Gesundheitswesen

Das Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen beschäftigt sich mit den gesundheitlichen Belangen der Gesamtbevölkerung samt der Gesundheitsförderung und -fürsorge , der öffentlichen Hygiene und Gesundheitsaufsicht. Die Weiterbildung auf diesem Gebiet schließt mit der Bezeichnung "Fachärztin/-arzt für Öffentliches Gesundheitswesen" ab.

Im Zuge der Weiterbildung werden Fachinhalte des Gebietes Öffentliches Gesundheitswesen vermittelt (z. B. Statistik, Epidemiologie), gängige Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erlernt (u. a. Gesundheitsförderungsmaßnahmen, Hygienebegehung, Monitoring) und darüber hinaus allgemeine, für das Berufsbild des Arztes nötige Fähigkeiten und Fertigkeiten behandelt (z. B. Begutachtung, Gesprächsführung, Notfallsituationen).

Im späteren Berufsleben arbeiten Fachärztinnen/-ärzte für Öffentliches Gesundheitswesen in Gesundheitsämtern, in Beratungsstellen und in Arztpraxen.

Bundesweit sind derzeit 800 Mediziner im Bereich Öffentliches Gesundheitswesen tätig. Dies entspricht einem Anteil von 0,2 % aller Ärzte bundesweit. Im letzten Jahr haben 30 Mediziner die Facharztanerkennung für Öffentliches Gesundheitswesen neu erworben. (0,2 % aller Neuanerkennungen von Facharzttiteln). Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer, BÄK 2016

Die Ausbildung im Überblick

 
 
Weiterbildungszeit
60
Davon maximal im ambulanten Bereich
0
Pflichtfächer
Mindest-Pflichtzeit
Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens
18
- davon im Gesundheitsamt
(9)
Unmittelbare Patientenversorgung
36
- davon in der Psychiatrie und Psychotherapie
(6)
Weiterbildung für Öffentliches Gesundheitswesen
720 Stunden-Kurs
- davon können 3 Monate durch einen Postgraduierten-Kurs in Public Health ersetzt werden
(3)
Mögliche Anrechnungsfächer
Anrechnungszeit
-
-


Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt noch die Weiterbildungsordnung Ihrer Ärztekammer zu Ihrer Planung hinzuziehen müssen.

Alternative Fachrichtungen

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