Laboratoriumsmedizin

Die Fachrichtung der Laboratoriumsmedizin beschäftigt sich als breit gefächertes, schwerpunktmäßig diagnostisch orientiertes Gebiet mit der Anwendung spezieller Untersuchungsverfahren, um die Diagnosefindung des Arztes zu unterstützen und den Therapieverlauf kontrollierend zu begleiten. Sie liegt im Grenzgebiet von naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern (Biochemie, Biologie, Physik, Chemie) und Medizin.

Die Weiterbildung auf diesem Gebiet schließt mit der Bezeichnung "Fachärztin/-arzt für Laboratoriumsmedizin" ab.

Im Zuge der Weiterbildung werden Fachinhalte der Laboratoriumsmedizin vermittelt (z. B. Blutgruppenserologie, Gerätekunde, Analytik), gängige Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erlernt (wie z. B. Mikroskopie, Radioimmunassay, Abstriche, hämatologische Untersuchungen) und darüber hinaus allgemeine, für das Berufsbild des Arztes nötige Fähigkeiten und Fertigkeiten behandelt (z. B. Begutachtung, Notfallsituationen, Grundlagen der Pharmakotherapie).

Im späteren Berufsleben sind Fachärzte für Laboratoriumsmedizin vorrangig in den Laboren von Krankenhäusern, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen oder aber als niedergelassener Facharzt in eigener Praxis tätig.

Bundesweit sind derzeit 1.112 Mediziner im Bereich Laboratoriumsmedizin tätig. Dies entspricht einem Anteil von 0,3 % aller Ärzte bundesweit. Im letzten Jahr haben 52 Mediziner die Facharztanerkennung für Laboratoriumsmedizin neu erworben. (0,4 % aller Neuanerkennungen von Facharzttiteln). Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer, BÄK 2016

Die Ausbildung im Überblick

 
 
Weiterbildungszeit
60
Davon maximal im ambulanten Bereich
0
Pflichtfächer
Mindest-Pflichtzeit
stationäre Patientenversorgung in der Inneren Medizin und / oder Kinder- und Jugendmedizin
12
Mikrobiologisches Labor
6
Infektionsserologisches Labor
6
Immunhämatologisches Labor
6
Mögliche Anrechnungsfächer
Anrechnungszeit
Mikrobologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
12
Transfusionsmedizin
6


Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt noch die Weiterbildungsordnung Ihrer Ärztekammer zu Ihrer Planung hinzuziehen müssen.

Alternative Fachrichtungen

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