Kinder- und Jugendmedizin

Die Kinder- und Jugendmedizin beschäftigt sich mit der Früherkennung, der Diagnostik und Therapie von Erkrankungen und Funktionsstörungen des Säuglings-, Kleinkind- und Jugendalters.

Im Zuge der Weiterbildung werden Fachinhalte der Kinder- und Jugendmedizin vermittelt (z. B. Impfungen, Fehlbildungen, Kinderkrankheiten, bösartige Neubildungen, Entwicklungsstörungen), gängige Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erlernt (u. a. Vorsorgeuntersuchungen, Blutdruckmessung, Lungenfunktionsprüfung) und darüber hinaus allgemeine, für das Berufsbild des Arztes nötige Fähigkeiten und Fertigkeiten behandelt (z. B. Begutachtung, Gesprächsführung, Notfallsituationen).

Die Weiterbildung auf diesem Gebiet schließt mit der Bezeichnung "Fachärztin/-arzt für Kinder- und Jugendmedizin" ab. Im späteren Berufsleben arbeiten Kinder- und Jugendmediziner in eigener Facharztpraxis, in Krankenhäusern und Universitätskliniken sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens (Gesundheitsamt).

Bundesweit sind derzeit 14.466 Mediziner im Bereich Kinder- und Jugendmedizin tätig. Dies entspricht einem Anteil von 3,8 % aller Ärzte bundesweit. Im letzten Jahr haben 647 Mediziner die Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendmedizin neu erworben. (5 % aller Neuanerkennungen von Facharzttiteln). Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer, BÄK 2016

Die Ausbildung im Überblick

 
 
Weiterbildungszeit
60
Davon maximal im ambulanten Bereich
24
Pflichtfächer
Mindest-Pflichzeit
Intensivmedizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen
6
Mögliche Anrechnungsfächer
Anrechnungszeit
In den Schwerpunkten des Gebietes
12
In anderen Gebieten
6
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
12

Ausblick auf mögliche Subspezialisierungen (Schwerpunkte), die auf der Facharztweiterbildung aufbauen:

 
 
Schwerpunktweiterbildung im Gebiet
Weiterbildungszeit
Kinder-Kardiologie
davon:
- können 18 Monate im amb. Bereich abgeleistet werden
36
Neuropädiatrie
davon:
- können 6 Monate in Neurologie angerechnet werden
- bis zu 24 Monate im amb. Bereich abgeleistet/angerechnet werden
36
Neonatologie
davon:
- können 6 Monate in Anästhesiologie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe angerechnet werden
36
Kinder-Hämatologie und -Onkologie
davon:
- in einem hämatologisch-onkologischen Labor 6
- können bis zu 12 Monate im amb. Bereich abgeleistet werden
36


Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt noch die Weiterbildungsordnung Ihrer Ärztekammer zu Ihrer Planung hinzuziehen müssen.

Alternative Fachrichtungen

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