Das Fachgebiet der Haut- und Geschlechtskrankheiten beschäftigt sich mit der Früherkennung, der Diagnostik und Therapie von Erkrankungen, Fehlbildungen und Funktionsstörungen der Haut sowie der Geschlechtsorgane.
Die Weiterbildung auf diesem Gebiet schließt mit der Bezeichnung "Fachärztin/-arzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten" ab.
Im Zuge der Weiterbildung werden Fachinhalte der Haut- wie auch der Geschlechtskrankheiten vermittelt (z. B. Tumoren der Haut, Gefäßstörungen, übertragbare Krankheiten der Genitalorgane), gängige Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erlernt (u. a. Punktionen, kleinere operative Eingriffe, Trichogramm , Sonographie) und darüber hinaus allgemeine, für das Berufsbild des Arztes nötige Fähigkeiten und Fertigkeiten behandelt (z. B. Begutachtung, Gesprächsführung, Notfallsituationen).
Im späteren Berufsleben arbeiten Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten in eigener niedergelassener Praxis, in Medizinischen Versorgungszentren, in Krankenhäusern oder Universitätskliniken, aber auch in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens.
Bundesweit sind derzeit 5.860 Mediziner im Bereich Haut- und Geschlechtskrankheiten tätig. Dies entspricht einem Anteil von 1,6 % aller Ärzte bundesweit. Im letzten Jahr haben 211 Mediziner die Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrankheiten neu erworben. (1,7 % aller Neuanerkennungen von Facharzttiteln). Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer, BÄK 2016