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Weiterbildungszeit
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60
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Davon maximal im ambulanten Bereich
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24
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Pflichtfächer
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Mindest-Pflichtzeit
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Frauenheilkunde und Geburtshilfe
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54
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Kurs-Weiterbildung gem. § 4 Abs. 8 WBO in Psychosomatischer Grundversorgung
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80 Std.
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Mögliche Anrechnungsfächer
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Anrechnungszeit
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In einem anderen Gebiet
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6
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In den Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes
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12
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Schwerpunktweiterbildung im Gebiet
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Weiterbildungszeit
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Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
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36
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Gynäkologische Onkologie
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36
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Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
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36
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Von den Schwerpunkt-Weiterbildungszeiten können jeweils 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt noch die Weiterbildungsordnung Ihrer Ärztekammer zu Ihrer Planung hinzuziehen müssen.
Sie sind noch nicht sicher, ob Frauenheilkunde und Geburtshilfe das Richtige für Sie ist? Dann werfen Sie doch einmal einen Blick auf folgende Fachrichtungen:
Berufsverband der Frauenärzte – (BVF)
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG)
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin e.V. (DGGEF)
Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG)
Facharztprüfungsprotokolle (MEDI-LEARN)