Plastische und Ästhetische Chirurgie

In Ergänzung der bereits im Gebiet der Chirurgie beschriebenen Inhalte der Weiterbildung beschäftigt sich die "Fachärztin/-arzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" im Zuge der Ausbildung vertiefend mit den operativen Möglichkeiten zur Verbesserung oder Wiederherstellung der Körperform oder Körperfunktionen und der in diesem Rahmen nötigen Grundlagen, Fertigkeiten und Methoden (z. B. Nah- und Fernlappenplastiken).

Bundesweit sind derzeit 1.171 Mediziner im Bereich Plastische und Ästhetische Chirurgie tätig. Dies entspricht einem Anteil von 0,3 % aller Ärzte bundesweit. Im letzten Jahr haben 91 Mediziner die Facharztanerkennung für Plastische und Ästhetische Chirurgie neu erworben. (0,7 % aller Neuanerkennungen von Facharzttiteln). Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer, BÄK 2016

Die Ausbildung im Überblick

 
 
Weiterbildungszeit im Anschluss an die Basisweiterbildung
48
Davon maximal im ambulanten Bereich
12
Pflichtfächer
Mindest-Pflichtzeit
-
-
Mögliche Anrechnungsfächer
Anrechnungszeit
In einem anderen Gebiet der Chirurgie
12
Anästhesiologie
6
Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
12
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
6
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirugie
12
Pathologie
6


Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt noch die Weiterbildungsordnung Ihrer Ärztekammer zu Ihrer Planung hinzuziehen müssen.

Alternative Fachrichtungen

Sie sind noch nicht sicher, ob Plastische und Ästhetische Chirurgie das Richtige für Sie ist? Dann werfen Sie doch einmal einen Blick auf folgende Fachrichtungen:

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