Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin beschäftigt sich als interdisziplinärer Bereich mit den Wechselwirkungen zwischen beruflichen Tätigkeiten und Gesundheitszustand der Beschäftigten, der Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten sowie der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung. Wichtige Teilbereiche sind Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle sowie der Unfallschutz.

Die Weiterbildung auf diesem Gebiet schließt mit der Bezeichnung "Fachärztin/-arzt für Arbeitsmedizin" ab.

Im Zuge der Weiterbildung werden Fachinhalte der Arbeitsmedizin vermittelt (z. B. Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Berufskrankheiten), gängige Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erlernt (u. a. Ergometrie, Lungenfunktionsprüfung) und darüber hinaus allgemeine, für das Berufsbild des Arztes nötige Fähigkeiten und Fertigkeiten behandelt (z. B. Begutachtung, Gesprächsführung, Notfallsituationen).

Im späteren Berufsleben sind Arbeitsmediziner im Bereich des betriebsärztlichen Dienstes, in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, bei Krankenkassen oder auch in eigener, niedergelassener Facharztpraxis oder in Medizinischen Versorgungszentren tätig.

Bundesweit sind derzeit 3.282 Mediziner im Bereich Arbeitsmedizin tätig. Dies entspricht einem Anteil von 0,9 % aller Ärzte bundesweit. Im letzten Jahr haben 223 Mediziner die Facharztanerkennung für Arbeitsmedizin neu erworben. (1,7 % aller Neuanerkennungen von Facharzttiteln). Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer, BÄK 2016

Die Ausbildung im Überblick

 
 
Weiterbildungszeit
60
Pflichtfächer
Mindest-Pflichtzeit
Arbeitsmedizin
36
Innere Medizin und/oder Allgemeinmedizin
24
Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Arbeitsmedizin, die während der 60 Monate Weiterbildung erfolgen sollen
360 Stunden Kurs
Mögliche Anrechnungsfächer
Anrechnungszeit
auf die Arbeitsmedizin: in einem anderen Gebiet
12


Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt noch die Weiterbildungsordnung Ihrer Ärztekammer zu Ihrer Planung hinzuziehen müssen!

Alternative Fachrichtungen

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