Wie wichtig ist der Numerus Clausus für das Medizinstudium?

Wer Medizin studieren will, muss oft einige Hürden überwinden, denn der Studiengang Medizin ist das nachgefragteste Fach bundesweit. Von den Bewerbern an den öffentlichen Hochschulen wird jährlich nur etwa ein Fünftel zugelassen. Der Numerus Clausus, auch NC genannt, ist ein wichtiges Kriterium für die Zulassung, schließt jedoch eine Vielzahl der Bewerber aus. Der NC bedeutet nämlich, dass nur eine beschränkte Kapazität an Studenten einen Studienplatz erhält. Welche Rolle der Numerus Clausus für ein Medizinstudium spielt und welche Alternativen es gibt, verraten wir euch.

Numerus Clausus: Was ist das eigentlich?

Wie das Fach der Humanmedizin sind auch viele andere Studienfächer sehr beliebt. Ein Auswahlkriterium zur Vergabe der Studienplätze für medizinische Studiengänge ist der NC. Dabei handelt es sich nicht um eine fixierte Zahl, denn die Höhe des Numerus Clausus hängt jedes Jahr von der Anzahl und Leistung der Bewerber ab. Daraus ergibt sich der jährliche NC pro Bundesland. Er gibt an, welcher Notendurchschnitt mindestens erreicht werden muss.

Wartesemester: Mit Geduld zum Ziel

Das Zulassungsverfahren für einen Studienplatz mit NC setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Wer mit seiner Abi-Note nicht den benötigten NC erreicht, kann über die Wartezeit, sprich eine definierte Anzahl an Wartesemestern, dennoch die Chance bekommen, Medizin zu studieren. Dabei muss der Bewerber jedoch viel Geduld aufbringen, denn die durchschnittliche Wartezeit, die automatisch mit der Bewerbung an der Universität beginnt, liegt bei vierzehn Semestern. Die Wartezeit wird also in Halbjahren berechnet, die seit dem Abitur vergangen sind. Wichtig: Studiert man während dieser Zeit an einer Hochschule oder Uni, werden diese Semester nicht als Wartesemester gutgeschrieben.

Wer keinen Studienplatz bekommt und die Wartezeit sinnvoll nutzen möchte, kann diese mit praktischen Erfahrungen überbrücken. Diese sind besonders im medizinischen Bereich sinnvoll, weil die erworbenen Kenntnisse später im Studium nützlich sein können. Im besten Fall kann man die medizinische Ausbildung oder Teile davon für das Studium anrechnen lassen.

Im EU-Ausland studieren: Welche Uni ist die richtige?

Wer nicht auf seinen Studienplatz für Medizin warten möchte, kann sich an einer ausländischen Universität bewerben. Auch wenn hier der Numerus Clausus oftmals eine geringere oder keine Rolle spielt, gibt es andere Kriterien für das Auswahlverfahren. Medizin-Studienplätze im Ausland sind oftmals kostspieliger, die Aufnahmebedingungen sind je nach Uni oder Hochschule unterschiedlich.

Bei der Auswahl der Universität sollte im Vorfeld geprüft werden, ob der Abschluss an der ausgewählten Universität im Ausland auch EU-weit gültig ist. Auch die Sprache kann eine Hürde darstellen. Viele Unis bieten das Studium daher auf Englisch an. Eine tolle Möglichkeit, die Sprachkenntnisse aufzufrischen und die Grundlage für eine internationale Karriere zu schaffen. Egal, wohin es geht: Denken Sie im Vorfeld an eine Auslandsreisekrankenversicherung, damit Sie im Ernstfall abgesichert sind.

Studium bei der Bundeswehr

Auch bei der Bundeswehr kann man Medizin studieren. Jährlich stehen etwa 250 Plätze zur Verfügung. Dabei unterscheidet sich dieses Studium jedoch von einem regulären Medizinstudium. Der Bewerber muss sich vor Aufnahme des Studiums unter anderem dazu verpflichten, mindestens 17 Jahre für die Bundeswehr zu arbeiten, im Vorfeld eine dreimonatige Grundausbildung zu absolvieren und die Offizierslaufbahn zu durchlaufen.

Während des Studiums an einer zivilen Universität ist der Student vom Dienst befreit. Er erhält eine Unterkunft und vom ersten Semester an einen Lohn von ca. 1.800 Euro netto. Im Gegenzug gehören Praktika und Lehrgänge während der Semesterferien zum Pflichtprogramm.

             

Noch eine Chance: Die private Hochschule

In Deutschland besteht die Möglichkeit, sein Medizinstudium an einer von sechs privaten Unis abzuschließen. Die großen Vorteile: Die Abiturnote wird kaum bis gar nicht berücksichtigt, die Kurse bestehen aus nur wenigen Studenten und das Studium ist international ausgerichtet. Wer nicht über die monetären Mittel verfügt, kann je nach Uni eine Unterstützung der Finanzierung beantragen. In unserem Beitrag zur Privatuni erfahren Sie mehr.

Schlechter Durchschnitt? So klappt es trotzdem mit der Medizin

Wer nicht die benötigte Abiturnote für das Studium der Medizin hat, kann nachhelfen. Denn es gibt Möglichkeiten, seine Note aufzubessern und seine Fertigkeiten für diesen Studiengang zu beweisen. Wer Zeit hat, kann auf den „Masterplan Medizinstudium 2020" hoffen – ein Maßnahmenpaket, das die Reform des Medizinstudiums zum Ziel hat.

Abiturnote verbessern mit dem TMS

Der Test für medizinische Studiengänge (TMS) ist eine freiwillige Prüfung, dessen Ergebnis von mehr als der Hälfte der deutschen Universitäten in ihrem Auswahlverfahren berücksichtigt wird. Das Ziel des Tests ist es, die Eignung des Bewerbers für das Medizinstudium zu bewerten.

Grundsätzlich geht es um das Verständnis von naturwissenschaftlichen und medizinischen Sachverhalten. Daher wird unter anderem getestet, wie jemand unter Zeitdruck agiert, wie groß die Konzentrationsfähigkeit ist oder wie mit mathematischen Größen und Einheiten umgegangen wird. Da Sie nur ein einziges Mal am TMS teilnehmen dürfen, bereiten Sie sich sorgfältig vor. Mehr zu der Vorbereitung und den Fragen erfahren Sie in diesem Beitrag zum TMS.

Masterplan Medizinstudium 2020 – Neue Rolle für den Numerus Clausus

Im März 2017 hat die Bundesregierung eine Reform des Medizinstudiums verabschiedet. Dabei liegt der Fokus auf der Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium sowie der praktischen Erfahrungen. Doch welchen Einfluss hat diese Reform auf den Numerus Clausus? Zukünftig sollen bei der Studienplatzvergabe verstärkt Faktoren wie soziale Fähigkeiten und die Motivation berücksichtigt werden. Das hat zur Folge, dass der NC abgeschwächt wird. Das wird viele angehende Ärzte freuen, doch steckt die Umsetzung des Masterplans noch in den Kinderschuhen. Derzeit sieht es zeitlich knapp aus. Man kann nur abwarten, wann die Reform in Kraft treten wird.

Vorher wird es bereits zu einer anderen Anpassung der Studienplatzvergabe kommen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2017 darf der NC nur eines von mehreren Entscheidungskriterien sein. Bis zum 31.12.2019 müssen Bund und Länder diese Auswahlkriterien neu festlegen.

Egal, wo Sie Ihr Studium absolvieren werden – wir beraten Sie umfassend zu allen Finanz- und Absicherungsfragen. Kontaktieren Sie uns gerne, unsere Ansprechpartner sind für Sie da.

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