Tarifliche Situation angestellter Apotheker

Für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche von angestellten Apothekern gelten unterschiedliche tarifliche Regelungen. In manchen Arbeitsbereichen fehlen auch tarifliche Regelungen; hier bleibt es Arbeitgeber und Arbeitnehmer überlassen, die Rahmenbedingungen sowie das Gehalt miteinander auszuhandeln.

Informieren Sie sich hier über die Tarifliche Situation angestellter Apotheker:

Öffentliche Apotheke

Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung von angestellten Apothekern in öffentlichen Apotheken richten sich in den meisten Fällen nach den Tarifverträgen, die zwischen der Apothekengewerkschaft Adexa und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) ausgehandelt worden sind. Für den Bereich Nordrhein existieren eigene Tarifverträge, die auf Arbeitgeberseite von der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL-Nordrhein) abgeschlossen werden.

Auf den Internetseiten der Adexa heißt es zur Geltung der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge, diese würden nur dann automatisch Anwendung finden, wenn beide - Arbeitnehmer und Arbeitgeber - Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Einen Rechtsanspruch auf alle Leistungen der Tarifverträge würde also nur dann entstehen, wenn der angestellte Apotheker Mitglied der Adexa wäre. Auf Arbeitgeberseite seien fast 90 Prozent der Apothekenleiter durch ihre Mitgliedschaft im Landesapothekerverband automatisch Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband.

Jeweils zwei unterschiedliche Tarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen und die zu zahlenden Gehälter der angestellten Apotheker:

  • Rahmentarifverträge: Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) und der Rahmentarifvertrag Nordrhein (RTV) regeln die arbeitsrechtlichen Bedingungen in der Apotheke. Sie enthalten vor allem Regelungen für Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Notdienstbereitschaft, Gehaltsfestsetzung sowie Vergütung von Mehr- oder Sonntagsarbeit.
     

  • Gehaltstarifvertrag: Im Gehaltstarifvertrag sind die Gehälter für die einzelnen Berufsgruppen in der Apotheke, gestaffelt nach Berufsjahren, festgelegt.
     

Gehälter für angestellte Apothekerinnen und Apotheker ab 01.01.2011 gültig für alle Gebiete außer Nordhein und Sachsen

Gehälter für angestellte Apothekerinnen und Apotheker ab 01.01.2011
gültig für alle Gebiete außer Norhrhein und Sachsen
 Berufsjahre
Brutto-
Monatsgehalt
Vergütung Notdienst nachts
Vergütung Notdienstbereitschaften an Sonn- und Feiertagen
 1. Berufsjahr
3.088,00 Euro
62,00 Euro
187,00 Euro
 2.-5. Berufsjahr
3.186,00 Euro
64,00 Euro
193,00 Euro
 6.-7. Berufsjahr
3.423,00 Euro
69,00 Euro
208,00 Euro
 Ab 8. Berufsjahr
3.745,00 Euro
76,00 Euro
227,00 Euro


In Sachsen haben die derzeitigen Tarifverträge nach Angaben von Adexa keine Gültigkeit, da die sächsischen Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten sind.

Gehaltsgruppen 14 und 15 aus Tarifvertrag für den offentlichen Dienst der Länder ab dem 01.01.2012

 
 
 
 
Berufsjahre
Bruto-Monatsgehalt
Vergütung Notdienst-bereitschaft nachts
Vergütung Notdienst-bereifschaft an Sonn- und Feiertagen
1.Berifsjahr
2.985 Euro
60,00 Euro
181,00 Euro
2-5. Berufsjahr
3.144,00 Euro
64,00 Euro
191,00 Euro
6-7 Berufsjahr
3.335,00 Euro
67,00 Euro
202,00 Euro
Ab 8. berufsjahr
3.622.00 Euro
73,00 Euro
219,00 Euro

Öffentlicher Dienst und Krankenhausapotheke

In den Krankenhausapotheken von Kliniken in öffentlicher Trägerschaft gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Das ist in den meisten Fällen der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) in der Fassung für die Kommunen oder die Bundesländer. Apotheker werden hier üblicherweise in die Tarifgruppen 14 oder 15 (Apotheker als Leiter von Apotheken)eingruppiert. Beispielhaft wird nachfolgend die Tabelle aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder wiedergegeben.

Quelle: Anlage B zum TV-L

Die Stufeneinteilung ist mit Dienstjahren gleichzusetzen. Konkret wird ein Apotheker als Berufsanfänger in die Stufe 1, nach einem Jahr in Stufe 1 in die Stufe 2, nach zwei Jahren in Stufe 2 in die Stufe 3, nach drei Jahren in Stufe 3 in die Stufe 4 und nach vier Jahren in Stufe 4 in die Stufe 5 eingruppiert. Die höchste Stufe erreicht man also nach zehn Jahren Tätigkeit in diesem Tarifbereich.

Darüber hinaus sind zusätzliche Merkmale wie die Anzahl der unterstellten Apotheker oder die Leitungsfunktion für die Apotheke Merkmale, die entscheidend für die Gehaltsgruppe sind.

Gehaltsgruppen 14 und 15 aus den Tarifvertrag f+r den öffentlichen Dienst der Länder ab dem 01.01.2012

 
 
 
 
 
 
 
Gehaltsgruppe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
 
E 15
3.817,29 €
4.232,36 €
4.388,68 €
4.943,91 €
5.364,37 €
 
E 14
3.456,14 €
3.833,46 €
4.054,47 €
4.388,68 €
4.900,78 €
 

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