Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung von angestellten Apothekern in öffentlichen Apotheken richten sich in den meisten Fällen nach den Tarifverträgen, die zwischen der Apothekengewerkschaft Adexa und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) ausgehandelt worden sind. Für den Bereich Nordrhein existieren eigene Tarifverträge, die auf Arbeitgeberseite von der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL-Nordrhein) abgeschlossen werden.
Auf den Internetseiten der Adexa heißt es zur Geltung der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge, diese würden nur dann automatisch Anwendung finden, wenn beide - Arbeitnehmer und Arbeitgeber - Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Einen Rechtsanspruch auf alle Leistungen der Tarifverträge würde also nur dann entstehen, wenn der angestellte Apotheker Mitglied der Adexa wäre. Auf Arbeitgeberseite seien fast 90 Prozent der Apothekenleiter durch ihre Mitgliedschaft im Landesapothekerverband automatisch Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband.
Jeweils zwei unterschiedliche Tarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen und die zu zahlenden Gehälter der angestellten Apotheker:
Gehälter für angestellte Apothekerinnen und
Apotheker ab 01.01.2011
gültig für alle Gebiete außer Norhrhein und
Sachsen
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Berufsjahre
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Brutto-
Monatsgehalt
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Vergütung Notdienst nachts
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Vergütung Notdienstbereitschaften an Sonn- und Feiertagen |
1.
Berufsjahr
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3.088,00 Euro
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62,00 Euro
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187,00 Euro
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2.-5.
Berufsjahr
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3.186,00 Euro
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64,00 Euro
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193,00 Euro
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6.-7.
Berufsjahr
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3.423,00 Euro
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69,00 Euro
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208,00 Euro
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Ab 8.
Berufsjahr
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3.745,00 Euro
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76,00 Euro
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227,00 Euro
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In Sachsen haben die derzeitigen Tarifverträge nach Angaben von Adexa keine Gültigkeit, da die sächsischen Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten sind.
In den Krankenhausapotheken von Kliniken in öffentlicher Trägerschaft gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Das ist in den meisten Fällen der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) in der Fassung für die Kommunen oder die Bundesländer. Apotheker werden hier üblicherweise in die Tarifgruppen 14 oder 15 (Apotheker als Leiter von Apotheken)eingruppiert. Beispielhaft wird nachfolgend die Tabelle aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder wiedergegeben.
Quelle: Anlage B zum TV-L
Die Stufeneinteilung ist mit Dienstjahren gleichzusetzen. Konkret wird ein Apotheker als Berufsanfänger in die Stufe 1, nach einem Jahr in Stufe 1 in die Stufe 2, nach zwei Jahren in Stufe 2 in die Stufe 3, nach drei Jahren in Stufe 3 in die Stufe 4 und nach vier Jahren in Stufe 4 in die Stufe 5 eingruppiert. Die höchste Stufe erreicht man also nach zehn Jahren Tätigkeit in diesem Tarifbereich.
Darüber hinaus sind zusätzliche Merkmale wie die Anzahl der unterstellten Apotheker oder die Leitungsfunktion für die Apotheke Merkmale, die entscheidend für die Gehaltsgruppe sind.