Bei der Wahl der Praxis- und Kooperationsform gibt es keinen Königsweg. Letztlich hängt die Entscheidung von Ihren Präferenzen und der
Versorgungssituation vor Ort ab.
Die Einzelpraxis ist ein Weg in die Selbstständigkeit. Nach wie vor entscheiden sich viele Ärzte für diese Praxisform. Ein Vorteil der
Einzelpraxis liegt darin, dass Sie sich Ihre Praxis nach den eigenen Wünschen gestalten: Sie können in medizinischer Hinsicht und
bei der Praxisorganisation Ihre persönlichen Vorstellungen verwirklichen. Der Praxisinhaber arbeitet wirtschaftlich eigenständig – muss
allerdings auch die Finanzierung allein sicherstellen.
Ärzte, die sich in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) niederlassen, arbeiten mit mindestens einem weiteren selbstständigen Arzt zusammen. Dabei bilden sie eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit. Die Gründung einer örtlichen oder überörtlichen BAG ist durch Vertragsärzte gleicher und unterschiedlicher Fachgruppen möglich.
Bei einer Praxisgemeinschaft schließen sich Ärzte zur gemeinschaftlichen Nutzung von Personal, Praxisräumen und Geräten zusammen – mit dem Ziel, Kosten zu sparen. Behandlungsverträge werden nicht mit der Praxisgemeinschaft geschlossen, sondern mit dem behandelnden Arzt. Auch gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung rechnet er mit seiner eigenen Abrechnungsnummer ab.
Medizinische Versorgungszentren sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Seit 2012 ist es erforderlich, dass der ärztliche Leiter selbst als Vertragsarzt oder Angestellter im MVZ tätig ist. Abhängig von der Rechtsform muss die Geschäftsführung nicht in ärztlicher Hand liegen.
Hier werden nur Teile des ärztlichen Leistungsspektrums gemeinsam erbracht. Beispiel: Ein Urologe und ein Internist behandeln
Diabetespatienten gemeinsam und rechnen ihre Leistung gemeinsam ab.
Bei dieser Variante der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) verfügt ein Partner nicht über eine KV-Zulassung. Er kann im Rahmen einer BAG auf der Zulassung des Praxisinhabers mitarbeiten.
* Praxisgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) etc.
** Summe Neugründung + Übernahme + Überführung + Eintritt + Beitritt in eine BAG.
*** Einzelpraxisgründung + Einzelpraxisübernahme
Quelle: apoBank/Zi
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