Im Krankenhausbarometer 2016 heißt es wörtlich: „Der Fachkräftemangel bzw. Stellenbesetzungsprobleme bilden eine zentrale Herausforderung für die stationäre Krankenhausversorgung in Deutschland.“ Laut dieser Befragung hatten insgesamt 60 % aller Krankenhäuser Probleme, offene Arztstellen zu besetzen. Im Durchschnitt konnten 3,0 Vollkraftstellen nicht besetzt werden. Hinzu kommt, dass der Ersatzbedarf für ausscheidende Krankenhausärzte in den kommenden Jahren so hoch sein wird wie nie zuvor.
Insgesamt beenden nach der neuesten Arztzahlstudie von KBV und Bundesärztekammer zwischen 2010 und 2020 19.851 Krankenhausärzte ihre berufliche Tätigkeit. Für stellensuchende Fachärzte bedeutet diese Situation, dass es erweiterte Wahl- und Verhandlungsmöglichkeiten gibt.
Medizinische Versorgungszentren und an Krankenhäuser angegliederte Facharztzentren bieten heute interessante Beschäftigungsmodelle für junge Ärzte. Möglich sind etwa Anstellungsformen, bei denen Fachärzte jeweils zu 50 Prozent im Krankenhaus und in einem kooperierenden oder in der Trägerschaft des Krankenhauses befindlichen MVZ tätig sind. Auch eine Tätigkeit außerhalb des Krankenhausbetriebes ist vorstellbar.
In einer Umfrage des Marburger Bundes Anfang 2014 nannten 52 Prozent der Befragten den stationären Bereich als Arbeitsziel. 33 Prozent der jungen Ärzte sehen den ambulanten Versorgungsbereich als zukünftige Wirkungsstätte.
Insbesondere die Fortbildungsmöglichkeiten sowie die Perspektive, sehr schnell vielseitige Erfahrungen zu sammeln, sind entscheidende Gründe dafür, dass eine Tätigkeit im Krankenhaus angestrebt wird. Hier werden Fachärzte täglich mit unterschiedlichsten Situationen konfrontiert – was eine stetige Herausforderung und Erweiterung ihres fachlichen Wissens bedeutet.
Als sehr wichtig bei der Wahl des Arbeitsplatzes Krankenhaus werden häufig die folgenden Faktoren genannt:
Mittlerweile existieren in nahezu allen Bereichen der stationären Tätigkeit spezifische Tarifverträge für Ärzte, die von der Ärztegewerkschaft Marburger Bund abgeschlossen werden und die Vergütung sowie die Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern regeln. Trotzdem herrscht nach wie vor eine große Unzufriedenheit bezüglich der Arbeits- und Rahmenbedingungen.
In einer Umfrage des Marburger Bundes von 2017 haben 70 Prozent der Befragten ihre Arbeitsbedingungen als mittelmäßig bis schlecht beurteilt. Folgende Hauptgründe für diese Unzufriedenheit wurden festgestellt:
Vor der Arbeitsaufnahme sollten Sie darauf achten, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit dem Krankenhaus abgeschlossen wird. Denn die Zusage eines leitenden Arztes für die Übernahme einer bestimmten Position reicht oft nicht aus, da das formale Einstellungsrecht im Regelfall bei der Personalabteilung liegt.
Der leitende Arzt wählt also den geeigneten Kandidaten aus – die Einstellung wird aber erst mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag rechtswirksam.
Tipp: Beratung und Unterstützung für den Abschluss eines Arbeitsvertrages geben auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte oder die in den Krankenhäusern vertretenen Gewerkschaften (Marburger Bund, ver.di).
Stationär tätige Fachärzte können vom Zulassungsausschuss zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung ermächtigt werden, wenn bestimmte Leistungen im vertragsärztlichen Bereich nicht im notwendigen Umfang erbracht werden können. Gemäß des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes soll eine Ermächtigung eines Krankenhausarztes zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung für einen Zulassungsausschuss verpflichtend sein, sofern der jeweilige Landesausschuss einen entsprechenden Versorgungsbedarf festgestellt hat.