Weiterbildung zum Fachapotheker

Die pharmazeutische Weiterbildung zum Fachapotheker ist durch Weiterbildungsordnungen der Apothekerkammern geregelt. Weiterbildung ist dabei definiert als Spezialisierung auf ein bestimmtes pharmazeutisches Gebiet, die praxisbezogen und parallel zu einer hauptberuflichen Tätigkeit absolviert wird. Die Weiterbildung kann nur an einer anerkannten Weiterbildungsstätte absolviert werden. Die Anerkennung solcher Weiterbildungsstätten ist ebenfalls Aufgabe der Apothekerkammern. Bei einer Vollzeitbeschäftigung dauert sie mindestens 36 Monate. Der praktische Teil der Weiterbildung wird durch 120 Stunden theoretische Seminarveranstaltungen ergänzt.

Die Qualifikation in einem Spezialgebiet muss zum Abschluss der Weiterbildung in einer mündlichen Prüfung nachgewiesen werden. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt dann zum Führen einer Fachapothekerbezeichnung.

Eine Weiterbildung ist in folgenden neun Gebieten möglich:

Weiterbildungsgebiete für Apotheke

  • Allgemeinpharmazie

  • Klinische Pharmazie

  • Arzneimttellinformation

  • Pharmazeutische Analytik

  • Toxikologie und Ökologie

  • Klinische Chemie

  • Theoretische und Praktische Ausbildung

  • Öffentliches Gesundheitswesen


Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, durch eine weitere zweijährige Spezialisierung (Prävention und Gesundheitsberatung ein Jahr) in insgesamt fünf Weiterbildungsbereichen Zusatzbezeichnungen zu erwerben.

Solche Subspezialisierungsbereiche sind:

Zusatzbezeichnungen für Apotheker

  • Prävention und Gesundheitsaberatung

  • Ernährungsberatung

  • Geriatrische Pharmazie

  • Naturheilmittel und Homöopathie

  • Onkologische Pharmazie

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