Qualitätssicherung

Qualitätssicherung gehört mit zu den Berufspflichten des Apothekers. Zur sinnvollen Umsetzung hat die Bundesapothekerkammer Leitlinien zur Qualitätssicherung herausgegeben. Die Leitlinie beschreibt die Planung und Durchführung der Maßnahmen zur Einhaltung der Hygieneanforderungen für alle Bereiche der Apotheke und soll den Aufbau eines umfassenden Hygienemanagements ermöglichen. Ziel ist es dabei, die Herstellung und Abgabe mikrobiologisch einwandfreier Arzneimittel und apothekenüblicher Waren nach § 25 ApBetrO in der Apotheke zu sichern und kontinuierlich zu verbessern sowie das Infektionsrisiko bei Blutuntersuchungen zu verringern.

Verpflichtung zur Qualitätssicherung

In der Berufsordnung der Apothekerkammer Nordrhein wird die Verpflichtung zur Qualitätssicherung dahin gehend konkretisiert, dass in § 5 Abs. 3 Berufsordnung der Apothekerkammer Nordrhein gesagt wird:

„Als geeignete Maßnahmen der Qualitätssicherung gelten insbesondere:

  • die jährliche Teilnahme der Apothekenleiterin und des Apothekenleiters mit ihrer bzw. seiner Apotheke an einem der von der Bundesapothekerkammer empfohlenen Ringversuche,
     

  • die Umsetzung der Leitlinien zur Qualitätssicherung der Bundesapothekerkammer,
     

  • der Aufbau eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems.“

 
Auf der Grundlage von Empfehlungen der ABDA bieten die Apothekerkammern darüber hinaus Unterstützung und Hilfestellung bei der Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems an. Als Grundlage dient dabei ein Qualitätsmanagement-Handbuch, in dem alle Details eines auf die jeweilige
Apotheke zugeschnittenen Qualitätsmanagementsystems festgehalten werden.

Auch eine Zertifizierung des QM-Systems und damit der Erwerb eines Qualitätszertifikats ist möglich. Dies bieten sowohl die Apothekerkammern als auch die Bundesapothekerkammer mit ihrem BAK-QM-Siegel
 an. Die Kriterien für die Prüfung eines QM-Systems sind abstrakt in der DIN EN ISO 9001:2008 beschrieben. Manche Apothekerkammern haben für die Qualitätssicherung eine eigene QM-Satzung erlassen, in der die Normanforderungen an ein Qualitätsmanagement-System und eine Zertifizierung festgelegt sind. Die Apothekerkammer Nordrhein schreibt in ihrer Broschüre zum QM-System, die für die Zertifizierung zu erfüllenden Anforderungen sind damit in der QM-Satzung der Apothekerkammer, in den QM-Leitlinien der Bundesapothekerkammer und in der Norm DIN EN ISO 9001:2008 festgelegt.

Ablauf eines Zertifizierungsverfahrens

  • Vertrag über Zertifizierungsverfahren

  • Entscheidung über Auditoren

  • Handbuchaudit-> Bericht

  • Audit in der Apotheke von Ort ->Bericht

  • Entscheidung der Zertifizierungskommision -> Qualitätszertifikat


Auf den Websites der Apothekerkammern finden sich dazu weiterführende Informationen, so zum Beispiel auf der Website der Apothekerkammer Nordrhein.

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