In der Berufsordnung der Apothekerkammer Nordrhein wird die Verpflichtung zur Qualitätssicherung dahin gehend konkretisiert, dass in § 5 Abs. 3 Berufsordnung der Apothekerkammer Nordrhein gesagt wird:
„Als geeignete Maßnahmen der Qualitätssicherung gelten insbesondere:
Auf der Grundlage von Empfehlungen der ABDA bieten die Apothekerkammern darüber hinaus Unterstützung und Hilfestellung bei der Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems an. Als Grundlage dient dabei ein Qualitätsmanagement-Handbuch, in dem alle Details eines auf die jeweilige
Apotheke zugeschnittenen Qualitätsmanagementsystems festgehalten werden.
Auch eine Zertifizierung des QM-Systems und damit der Erwerb eines Qualitätszertifikats ist möglich. Dies bieten sowohl die Apothekerkammern als auch die Bundesapothekerkammer mit ihrem BAK-QM-Siegel
an. Die Kriterien für die Prüfung eines QM-Systems sind abstrakt in der DIN EN ISO 9001:2008 beschrieben. Manche Apothekerkammern haben für die Qualitätssicherung eine eigene QM-Satzung erlassen, in der die Normanforderungen an ein Qualitätsmanagement-System und eine Zertifizierung festgelegt sind. Die Apothekerkammer Nordrhein schreibt in ihrer Broschüre zum QM-System, die für die Zertifizierung zu erfüllenden Anforderungen sind damit in der QM-Satzung der Apothekerkammer, in den QM-Leitlinien der Bundesapothekerkammer und in der Norm DIN EN ISO 9001:2008 festgelegt.
Auf den Websites der Apothekerkammern finden sich dazu weiterführende Informationen, so zum Beispiel auf der Website der Apothekerkammer Nordrhein.