Verbot der Ausübung der Heilkunde

 
 
Dem Apotheker ist die Ausübung der Heilkunde, insbesondere die Ausübung dem Arzt vorbehaltener Tätigkeiten, durch ihre Berufsordnung ausdrücklich untersagt. Erläuternd heißt es in der Berufsordnung jedoch, die Mitteilung von Mess- und Referenzwerten sowie eine daraus resultierende Empfehlung, einen Arzt aufzusuchen, stelle keine Ausübung der Heilkunde dar, sofern kein konkreter Krankheitsbezug hergestellt werde.*

* Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Informationen keine Rechtsberatung sind und nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Berufsverband bzw. einer Gewerkschaft ersetzen.

Ihr Kontakt zu uns

Beratung in Ihrer Nähe

Rufen Sie an

Wir sind persönlich für Sie da und kümmern uns um Ihr Anliegen.

0221 / 148-32 323

Beratung in Ihrer Nähe

Rufen Sie an

Wir sind persönlich für Sie da und kümmern uns um Ihr Anliegen.

0221 / 148-32 323