Die Berufsordnungen der Landesapothekerkammern

Die Berufsordnungen der Landesapothekerkammern enthalten zentrale Regelungen zum Berufsrecht von Apothekern. Die Rechtsgrundlage für den Erlass der Berufsordnungen findet sich in den Heilberufs- bzw. Kammergesetzen der Bundesländer. Zu den Regelungen der Berufsordnung gehören zum Beispiel:*

 
 

  • Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung
     

  • Eigenverantwortlichkeit in pharmazeutischen Fragen
     

  • Verpflichtung zur Kooperation mit allen im Gesundheitswesen tätigen Personen und den hierfür bestehenden Einrichtungen
     

  • Bindung der Berufsausübung an geltende Gesetze, Verordnungen und Satzungen der Kammer
     

  • Teilnahme am Notdienst
     

  • Pflicht zur Fortbildung
     

  • Pflicht zur Qualitätssicherung
     

  • Mitwirkung bei der Ermittlung, Erkennung, Erfassung, Weitergabe und Verhinderung von  Arzneimittelrisiken und Arzneimittelfälschungen 
     

  • Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
     

Verstöße gegen die Pflichten der Berufsordnung ahnden spezielle Berufsgerichte für die Heilberufe, die mit Richtern und Vertretern des Berufsstandes besetzt sind.



* Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Informationen keine Rechtsberatung sind und nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Berufsverband bzw. einer Gewerkschaft ersetzen.

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