Berufsunfähigkeits-Check

Frage 1 von 6

Sichert Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit "als Arzt" ab?

Ja
Nein
Ich weiß nicht genau

Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird geprüft, ob Sie die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Mit dem Zusatz "als Arzt" bei einem Berufsunfähigkeitsschutz ist sichergestellt, dass Sie immer nur auf die letzte ärztliche Tätigkeit geprüft werden, egal welcher Tätigkeit Sie aktuell nachgehen.

Tipp - Diese Punkte sollten in der Definition enthalten sein:

  • Einfacher und altersentsprechender Kräfteverfall
  • Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit, wenn diese für voraussichtlich 6 Monate besteht oder bereits bestanden hat
  • Konkrete Absicherung Ihrer letzten Tätigkeit als Arzt
Frage 2 von 6

Beträgt Ihre Berufsunfähigkeitsrente weniger als 2.500 € pro Monat?

Ja
Nein
Ich weiß nicht genau

 

Ärzte dürfen in der Regel 60 % von ihrem Bruttogehalt privat absichern. Mit der Berufsunfähigkeitsrente sollten Sie Ihren Lebensstandard (Miete, Hobbies, Kredite etc.) weiterhin möglichst ohne Einschränkungen fortführen können.

Zu beachten ist auch, dass von der versicherten Berufsunfähigkeitsrente Steuern sowie Beiträge für die Krankenversicherung bezahlt werden müssen. Hier gibt es Unterschiede, je nachdem, ob Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Basisversorgung (Schicht 1) oder in der Privatversorgung (Schicht 3) abgeschlossen haben.

Frage 3 von 6

Thema Infektionsklausel: Führt nur ein vollständiges behördliches Tätigkeitsverbot zu Ihrer Berufsunfähigkeit?

Ja
Nein
Ich weiß nicht genau

 

Eine Berufsunfähigkeit kann auch vorliegen, wenn Sie wegen einer Infektion nicht mehr arbeiten können oder dürfen.

Tipp: In den Versicherungsbedingungen sollte festgelegt sein, dass

  • die Infektionsklausel sowohl bei vollständigem als auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot gilt
  • auch ein anderweitiges medizinisches Attest akzeptiert wird, wenn kein behördliches Tätigkeitsverbot vorliegt
Frage 4 von 6

Bietet Ihre Absicherung Möglichkeiten für den Fall, dass Sie die Beiträge einmal nicht (in voller Höhe) zahlen könnten?

Ja
Nein
Ich weiß nicht genau

 

  • Stundungsmöglichkeit. In der Elternzeit sollte die Stundung ohne Zinsen möglich sein.
  • Beitragsreduktion
  • Wenn Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit in einem Vertrag abgeschlossen wurden, sollte es die Möglichkeit geben, die Beiträge für die Altersvorsorge beitragsfrei zu stellen und dabei den Berufsunfähigkeitsschutz aufrecht zu erhalten.
Frage 5 von 6

Wie lange gilt Ihr Versicherungsschutz aktuell?

Bis zum 67. Lebensjahr
Er endet vor dem 67. Lebensjahr
Ich weiß nicht genau

 

Sollte eine Berufsunfähigkeit dauerhaft eintreten, ist es wichtig, dass keine Lücke zwischen Ihrer privaten Absicherung und der Altersrente aus dem Versorgungswerk entsteht. Die Altersrente des Versorgungswerkes wird erst mit dem 67. Lebensjahr fällig.

Ihr Repräsentant berät Sie gern!