Angestellter in der Krankenhausapotheke

Insgesamt gab es in Deutschland im Jahr 2010 nach den Daten des Statistischen Bundesamtes 418 Krankenhausapotheken. In Krankenhausapotheken arbeiteten 2010 nach den Angaben der ABDA insgesamt 1.909 Apothekerinnen und Apotheker, also statistisch 4,5 Apotheker pro Krankenhausapotheke. Die Zahl der Krankenhausapotheken in Deutschland ist seit vielen Jahren rückläufig, so gab es etwa im Jahr 1991 noch 665 Krankenhausapotheken.

Aufgaben des Krankenhausapothekers


Im Zentrum der Aufgaben des Krankenhausapothekers steht die Versorgung der Krankenhauspatienten mit Arzneimitteln. Um dies sicherstellen zu können, kümmert sich der Krankenhausapotheker auch um den Einkauf, die Prüfung, die Lagerung und die Abgabe von Arzneimitteln. Hinzu kommt die Arzneimittelherstellung. Sie hat in der Krankenhausapotheke einen wesentlich höheren Stellenwert als in der öffentlichen Apotheke.

Neben der Individualrezeptur für einzelne Patienten werden Arzneimittel hier auch in größerem Maßstab hergestellt. Schließlich gehört zu den zu erfüllenden Aufgaben auch die pharmazeutische Dienstleistung für und Beratung von Ärzten und Pflegepersonal über die Arzneimittelanwendung. Im Rahmen seiner Mitwirkung in der Arzneimittelkommission des Krankenhauses entscheidet der Apotheker mit darüber, welche Arzneimittel in der Klinik angewendet werden. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung im Krankenhaus.

In zunehmendem Maße werden Krankenhausapotheker auch in die Therapie der Patienten eingebunden. Durch ihre fundierten Arzneimittelkenntnisse können sie die Therapie entscheidend verbessern und häufig zu einer Kostensenkung beitragen. Immer häufiger gehören aber auch - über den Rahmen der Krankenhausapotheke hinaus - der Einkauf und die Logistik mit zu den von Krankenhausapothekern übernommenen Aufgaben.

In den 2010 veröffentlichten Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Versorgung der Krankenhauspatienten durch Apotheken heißt es zu den Aufgaben des Apothekers: „Apotheker versorgen als freier Heilberuf die Patienten des Krankenhauses mit Arzneimitteln und Medizinprodukten. Sie sind der Garant für die sichere Arzneimitteltherapie in jeder Klinik. Sie informieren und beraten die Ärzte und das Pflegepersonal zur Auswahl und Anwendung der Arzneimittel und bei Bedarf auch die Patienten persönlich zu ihrer Medikation. Sie sind in das Schnittstellenmanagement eingebunden und arbeiten mit den Apothekern in der öffentlichen Apotheke zusammen, um die Arzneimittelversorgung der Patienten zu jedem Zeitpunkt sicher zu stellen. Durch die pharmakoökonomische Beratung der Geschäftsführung und der Budgetverantwortlichen des Krankenhauses tragen Apotheker zu einer sicheren und wirtschaftlichen Versorgung der Patienten bei.“

Eine Weiterbildung in Klinischer Pharmazie wird heute häufig als Voraussetzung für eine dauerhafte Tätigkeit in einer Krankenhausapotheke vorausgesetzt.

Die Arbeitsbedingungen und die Vergütung der Krankenhausapotheker richten sich nach den im jeweiligen Krankenhaus geltenden Tarifverträgen. In Kliniken in öffentlicher Trägerschaft ist dies im Normalfall der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD). (Weitere Informationen zu den Arbeitsbedingungen und Tarifverträgen unter „Tarifliche Situation angestellter Apotheker“.

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