Absicherung für Ihre Familie, heute und morgen: 
Risiko-Lebensversicherung

Dieser reine Todesfall­schutz ist ein absolutes Muss, für alle die Verant­wortung tragen. Das gilt in erster Linie für die Familie aber auch für Partner einer Praxis­gemeinschaft (z.B. BAG). Insbesondere wenn Rest­schulden eines Darlehens für Wohn­eigentum oder Praxis­finanzierung vor­handen sind oder wenn die Aus­bildung der Kinder bevorsteht.
 
Die Versorgungs­werke bieten eine Grund­sicherung für Hinter­bliebene: Verstirbt ein Mitglied während seines Berufs­lebens, erhalten die Familien­angehörigen 60 Prozent der zu diesem Zeit­punkt erreichten Anwart­schaft auf Berufs­unfähigkeits­rente. Unverheiratete, kinder­lose Paare haben keinen Anspruch auf eine Hinter­bliebenen­rente. Eine zusätzliche, private Vorsorge ist also wichtig, damit finanzielle Verpflichtungen nicht die Existenz der Hinter­bliebenen bedrohen.

Minimale Kosten, maximaler Hinter­bliebenen­schutz – die Vorteile

  • Niedrige Beiträge für höchste Sicherheiten

  • Sofortiger Versicherungsschutz – ab Antragseingang

  • Jährliche dynamische Anpassung ohne weitere Gesund­heits­prüfung möglich

  • Einschluss unserer besonders kunden­freund­lichen Berufs­unfähig­keits­versicherung möglich

  • Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung z. B. bei folgenden Anlässen: 
    Heirat; Geburt oder Adoption eines Kindes; Facharzt­anerkennung; Nieder­lassung; Erwerb einer Immobilie mit Verkehrs­wert ab 100.000 €; Einkommens­erhöhung um 20 % in einem Jahr; erst­maliges Über­schreiten der Beitrags­bemessungs­grenze

Schon für wenige Cent am Tag

Besonders günstig ist der Beitrag für nicht rauchende Versicherte mit einem Body-Mass-Index von höchstens 27.

Unser Tipp
Experten empfehlen für die Versicherungssumme eine Mindesthöhe: Sichern Sie je nach persönlicher Situation wenigstens das Drei- bis Fünffache des Brutto­jahres­einkommens an.

Sofortiger Schutz, wenn er am dringendsten gebraucht wird

Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende ist die Risiko-Lebensversicherung ganz besonders wichtig. Im Todesfall des Versicherten haben die Bezugsberechtigten folgende Möglichkeiten:

  • Entfallenes Einkommen ausgleichen

  • Witwen/Witwer- und Waisenrente der Versorgungswerke aufstocken

  • Ausbildung der Kinder weiterfinanzieren

  • Darlehen für Wohneigentum, Praxisfinanzierung oder andere Verbindlichkeiten weiterhin tilgen

Auch für Partnerschaften ohne Kinder kann die Risiko-Lebens­versicherung sinnvoll sein. Denn selbst bei Doppel­verdienern sind bei Wegfall eines Einkommens bestimmte Verbindlich­keiten (z. B. eine Haus­finanzierung) möglicher­weise nicht mehr abgesichert. 
Unter Partnern einer Praxis ist eine Risiko-­Lebens­versicherung besonders wichtig, um den Fortbestand des Geschäfts­betriebs zu sichern, falls ein BAG-Mitglied verstirbt.

Lassen Sie sich individuell beraten

Unsere Repräsentanten finden gemeinsam mit Ihnen den passenden Versicherungsschutz für Ihren Bedarf. Oder fordern Sie direkt Ihr persönliches Angebot an:

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Wir sind persönlich für Sie da und kümmern uns um Ihr Anliegen.

0221 / 148-32 323

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