Das A und O: die Praxisabgabe richtig planen

Steuern, Verträge, Finanzen, Personal: Zu Beginn des Abgabeprozesses sehen Sie vielleicht den Wald vor lauter Bäumen nicht. Doch wenn Sie wissen, was wann zu tun ist, kommen Sie entspannt ans Ziel. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Schritte.

Ihr Fahrplan für die Praxisübergabe

Wichtigster Tipp für die Planung: Machen Sie sich möglichst früh mit dem Gedanken an die Praxisabgabe vertraut! Dann können Sie den Vorbereitungs- und Abgabeprozess aktiv steuern und nach Ihren Wünschen gestalten.

 
Mehr als 5 Jahre vor der Praxisübergabe

Entwickeln Sie Ihr individuelles Ausstiegsszenario: Steht ein Familienmitglied zur Übernahme bereit? Möchten Sie sich mit einem jüngeren Kollegen zusammentun? Ihre Arbeitszeit schrittweise reduzieren? Oder Ihre Praxis in ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) einbringen?


3 bis 5 Jahre vor der Praxisübergabe
Verschaffen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Berater einen Überblick über den Markt und Ihre Praxis. Nehmen Sie wichtige Unterlagen wie die Arbeitsverträge unter die Lupe. Eventuell lohnt es sich, noch einmal in die Praxis zu investieren. Überlegen Sie außerdem, welche Anforderungen Ihr Nachfolger erfüllen sollte.

 
1 bis 3 Jahre vor der Praxisübergabe
Nehmen Sie erste Kontakte zu potenziellen Übernehmern auf. Ihr Berater unterstützt Sie dabei und steht Ihnen auch in der heißen Phase der Vertragsverhandlungen zur Seite. Informieren Sie Patienten, Lieferanten und Kooperationspartner über die anstehenden Veränderungen. Und führen Sie Ihren Nachfolger in die Praxis ein.

Machen Sie mehr aus Ihrer Praxis

Vor dem Verkauf lohnt sich ein intensiver Check-up: Ist Ihre Praxis auf dem neuesten Stand? Lässt sich die Attraktivität – und damit auch der Marktwert – noch steigern? Mit diesen Tipps schaffen Sie optimale Voraussetzungen!

    Tipp 1: Praxis
  • Renovierungsstaus vermeiden

  • Älteres Inventar nach und nach austauschen

  • Veraltete Medizintechnik eventuell erneuern

    Tipp 2: Personal
  • Ein eingespieltes Praxisteam erleichtert dem Nachfolger den Einstieg.

  • Alt und Jung mischen, um Personalabgänge nach der Übernahme zu verhindern

  • Mitarbeiter regelmäßig fortbilden

    Tipp 3: Verträge
  • Arbeitsverträge auf den neuesten Stand bringen

  • Schriftliche und persönliche Zusatzabsprachen aufnehmen – bei Mitarbeitern, Kooperationspartnern und Lieferanten

  • Transparenz bei Finanzierungs- und Serviceverträgen schaffen

    Tipp 4: Finanzen
  • Private und berufliche Verpflichtungen trennen – bei Immobilie, Büroausstattung und Auto

  • Praxis bis zum Abgabezeitpunkt von Kreditbelastungen befreien

    Tipp 5: Steuern
  • Anteile bei der Übergabe an Angehörige frühzeitig übertragen

  • Steuerfreie Schenkungen an Kinder und Enkel nutzen (bis zu einer bestimmten Höhe alle 10 Jahre)

  • Freibeträge und ermäßigten Steuersatz bei der Versteuerung des Veräußerungsgewinns nutzen

    Tipp 6: Praxisexposé
  • Aktuelle betriebswirtschaftliche Zahlen kompakt zusammentragen

  • Alleinstellungsmerkmale herausstellen: z. B. Kooperationen mit Fachärzten, Anbindung an den ÖPNV, Online-Terminvereinbarung

  • Infrastruktur für das private Umfeld Ihres Nachfolgers erwähnen, z. B. Schulen oder Freizeitangebote

   

Das dürfen Sie nicht vergessen

Sie haben den Vertrag mit Ihrem Nachfolger erfolgreich unter Dach und Fach gebracht? Herzlichen Glückwunsch! Doch auch nach Vertragsabschluss gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten müssen.

Mitteilungspflichten
Denken Sie daran, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, Ihrer Kommune, Dienstleistern und anderen Vertragspartnern mitzuteilen, dass Sie Ihre Praxis übergeben.

Personal
Da ein Praxisverkauf rechtlich ein Betriebsübergang ist, bleiben die Arbeitsverträge bestehen. Die Mitarbeiter haben jedoch ein Widerspruchsrecht. Informieren Sie diese daher rechtzeitig.

Patientenakten
Auch bei einem Betriebsübergang muss die ärztliche Schweigepflicht gewahrt werden. Sie dürfen die Patientenunterlagen daher nicht einfach an Ihren Nachfolger übergeben. Um die Akten sauber zu trennen, hat sich das so genannte Zwei-Schrank-Modell bewährt.

Nachhaftung
Auch nach Ende Ihrer ärztlichen Tätigkeit können Krankenkassen oder Patienten Schadensersatzansprüche gegen Sie erheben. Prüfen Sie daher unbedingt, ob diese von Ihrer Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

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